Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02274

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Verwaltung liegen hierzu die in der Anlage aufgelisteten Zuschussanträge mit einer Fördersumme von insgesamt 49.781,34 € vor. Über diese Zuschussanträge wird im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung entschieden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, in Anerkennung und Würdigung der bei den lfd. Nummern 4, 7 und 24 geplanten unvergüteten Eigenarbeit in signifikanter Höhe, abweichend von der unter Ziffer 3.25 der Sportförderrichtlinien festgelegten Bezuschussung, im Regelfall in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren.

 

Darüber hinaus liegen der Verwaltung Zuschussanträge der folgenden Sportvereine vor:

 

  • SC Einigkeit Gliesmarode 1902 e.V.
  • Skateboardclub Walhalla e.V.
  • TB Ölper e.V.

 

Die Zuschussanträge sind noch nicht abschließend prüffähig und entscheidungsreif.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Haushaltsplan 2016 im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuschüsse zur Verfügung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bescheiderteilung erst nach Bewilligung einer beantragten Zuwendung vom Landessportbund Niedersachsen e.V. erfolgen kann, da erst zu diesem Zeitpunkt die gemäß Ziffer 3.24 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig erforderliche Sicherung der Gesamtfinanzierung festgestellt werden kann.

 

 

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Anlagen

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