Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02277
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine – Förderung des Vereinssportbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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13.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2016 unter dem Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2016 für den Sportbetrieb folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 56.500,00 € gewährt:
I. Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig bis zu 12.500,00 €
II. Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e.V.
a) Sportbetrieb bis zu 29.000,00 €
b) Landesstützpunkt bis zu 6.000,00 €
III. Wasserball-Sport-Gemeinschaft Braunschweig e.V. bis zu 9.000,00 €
2. Dem FC Sportfreunde Rautheim 1920 e.V. wird unter dem Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2016 für die Ausrichtung der 20. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2016 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 5.500,00 € gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
Unter Beachtung der Sportförderrichtlinien wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:
I. Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig
Mit Schreiben vom 5. März 2016 beantragt die Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig (LG) für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb im Jahr 2015 eine städtische Zuwendung in Höhe von 12.500,00 € zur Finanzierung der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 16.650,00 €. Im Jahr 2015 haben die Aktiven der LG neben Landes- und Norddeutschen Meisterschaften auch an 12 Deutschen Meisterschaften erfolgreich teilgenommen. Unter anderem konnte die 3x1000-m-Staffel bei den Deutschen Hallenmeisterschaften den Titel erringen. Auch die zweiten Plätze der Männer- und der U18-Mannschaft bei der Cross-DM tragen zum erfolgreichen Abschneiden der LG im Jahr 2015 bei.
Nach Aussage der LG werden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf dem Niveau von 2015 liegen. Einer Verkleinerung der Mehrkampf-Gruppe stehen eine signifikante Vergrößerung des Laufnachwuchses gegenüber.
Bezug nehmend auf die o.g. Ausführungen wird vorgeschlagen, der LG für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 12.500,00 € in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.
II. a) Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. - Sportbetrieb:
Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e.V. (SSG) ist ein Zusammenschluss von sechs schwimmsporttreibenden Braunschweiger Sportvereinen, der den Leistungsschwimmern aus den Stammvereinen den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf einem qualitativ hohen Level ermöglicht.
Im Jahr 2015 wurde der SSG ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 40.500,00 € zur Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer gewährt. Nunmehr hat die SSG mitgeteilt, dass angesichts einer geplanten Veränderung auf der Trainerposition für das Jahr 2016 ein höherer Zuschuss als im Jahr 2015 beantragt werden musste, um das Qualitätslevel des Sportbetriebes halten zu können. Die Verwaltung hat die SSG daraufhin auf die aktuelle Haushaltslage der Stadt Braunschweig und die daraus resultierende Notwendigkeit, die Finanzplanung zu überdenken, hingewiesen.
Die Vertreter der SSG signalisierten vor diesem Hintergrund, gemeinsam mit den Stammvereinen über die Zukunft der SSG zu beraten. Um den Sportbetrieb bis zum Ende der laufenden Saison im Juli 2016 aufrechtzuerhalten, hatte die SSG eine städtische Zuwendung in Höhe von 8.052,36 € beantragt. Diese wurde vom Sportausschuss in seiner Sitzung am 14. April 2016 in Höhe von bis zu 8.052,36 € in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Nunmehr hat die SSG ein neues Konzept erstellt, um den Aktiven der SSG auch unter den neuen finanziellen Gegebenheiten ein qualitativ hohes Trainingsniveau anbieten zu können.
Das Konzept ist als Anlage beigefügt.
Die SSG beantragt nunmehr für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer im Jahr 2016 mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 90.632,56 € eine städtische Zuwendung in Höhe von insgesamt 30.000,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, der SSG die Möglichkeit zur Umsetzung des neuen Konzepts zu geben und ihr zur Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer im Jahr 2016 eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 30.000,00 € in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren. Das sind 33,1 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 90.632,56 €.
Die Verwaltung wird sich regelmäßig über die Ergebnisse der SSG im Jahr 2016 informieren lassen, um die Wirkung des neuen Konzepts bewerten zu können.
II. b) Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. - Landesstützpunkt:
Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e.V. (SSG) beantragt mit Schreiben vom
24. Mai 2016 eine städtische Zuwendung in Höhe von 6.000,00 € für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2016. Die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Stützpunktanteils für Organisation, Trainer, Sportstätte und Büromiete belaufen sich auf 12.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, der SSG die beantragte städtische Zuwendung in Höhe von 6.000,00 € in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (50,00 %) für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen zu gewähren, um damit das besondere Engagement der SSG beim Betrieb des Landesstützpunktes zu würdigen. In dem Landesstützpunkt werden ausgewählte Kaderschwimmerinnen und –schwimmer trainiert und ausgebildet, die überwiegend aus Braunschweiger Vereinen stammen.
III. Wasserball-Sport-Gemeinschaft Braunschweig e.V.:
Mit Schreiben vom 14. März 2016 hat die Wasserball-Sport-Gemeinschaft Braunschweig e.V. (WSG Braunschweig e.V.) für den Betrieb des Nachwuchsstützpunktes Wasserball des Landesschwimmverbands Niedersachsen e.V. (LSN) im Jahr 2016 mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 22.250,00 € einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.000,00 € (40,45 %) beantragt. Die WSG Braunschweig e.V. wurde am 4. Dezember 2013 mit dem Ziel gegründet, den Kindern und Jugendlichen der Gründungsvereine eine leistungsorientierte Ausübung der Sportart Wasserball zu ermöglichen. Langfristiges Ziel der WSG Braunschweig e.V. ist es, die Vereinsaktiven durch gezielte Förderung in einigen Jahren zur Bundesligareife in der Sportart Wasserball zu bringen. Der LSN hat diese Absichten mit der Übertragung des LSN-Nachwuchsstützpunktes Wasserball auf die WSG Braunschweig e.V. ab dem 1. Januar 2014 anerkannt. Auch im Jahr 2016 ist die WSG Braunschweig Träger des LSN-Nachwuchsstützpunktes Wasserball. Die WSG Braunschweig hat erneut eine weitere Mannschaft gemeldet und startet im Jahr 2016 mit vier Kinder- und Jugendmannschaften, die den Wasserballsport leistungsorientiert ausüben. Die Aktivitäten der WSG Braunschweig e.V. sind sowohl gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien, Förderung von Landesstützpunkten, als auch gemäß Ziffer 3.5 der Sportförderrichtlinien, Förderung des Jugendsports, grundsätzlich förderfähig. Die Verwaltung schlägt vor, die Anstrengung der WSG Braunschweig e.V., Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, den Wasserballsport leistungsorientiert betreiben zu können, zu würdigen und eine Zuwendung in Höhe von bis zu 9.000,00 € für den Betrieb des LSN-Nachwuchsstützpunktes Wasserball im Jahr 2016 als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.
FC Sportfreunde Rautheim 1920 e.V. – Internationale Jugendbegegnung Pfingsten 2016
2. Gemäß Ziffer 3.42 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen, auf Antrag Zuschüsse gewähren, sofern ein Braunschweiger Verein oder Verband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.
Der FC Sportfreunde 1920 Rautheim e.V. beantragt für die Ausrichtung der 20. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2016 vom 12. Mai bis zum 17. Mai 2016 in Rautheim einen Zuschuss in Höhe von 5.500,00 € zur Anteilsfinanzierung der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 28.200,00 € (19,50 %).
Der Verein begründet seinen Antrag damit, dass wieder weit über 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und deren Betreuer und Trainer aus dem In- und Ausland erwartet werden.
Die Gesamtausgaben für die Ausrichtung der Jugendbegegnung belaufen sich laut Verein auf 28.200,00 €. Trotz Sponsorenakquise, dem Einsatz von ca. 120 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und dem Einbringen von Eigenmitteln des Vereins verbleibt ein Fehlbetrag für die Ausrichtung der Veranstaltung in Höhe von 5.500,00 €, für den der FC Sportfreunde 1920 Rautheim e.V. einen städtischen Zuschuss beantragt.
Das Turnier ist auch in diesem Jahr erfolgreich durchgeführt worden. Internationale Teilnehmer waren Mannschaften aus den Niederlanden, aus Finnland, Frankreich und der Schweiz. Darüber hinaus wurde erstmals einer aus in Braunschweig und der Region wohnenden minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen bestehenden Mannschaft die Teilnahme angeboten.
Da die Veranstaltung wie in den letzten Jahren dazu beigetragen hat, den Ruf Braunschweigs als Sportstadt im In- und Ausland zu festigen und darüber hinaus einen Beitrag zur bilateralen Verständigung zwischen den Jugendlichen verschiedener Länder geleistet hat, schlägt die Verwaltung vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.500,00 € für die Ausrichtung der 20. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2016 zu gewähren.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen laut Haushaltsplan 2016 im Teilhaushalt des
Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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