Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02278
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine – Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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13.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.) Unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig, der Freigabe des Haushalts 2016 und der Bewilligung der Zuschüsse vom Landessportbund Niedersachsen e.V. in der jeweils beantragten Höhe werden den genannten Antragstellern folgende Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 198.637,72 € gewährt:
1 | Golf-Klub Braunschweig e. V. | (Erneuerung Außenbeleuchtung) | bis zu 98.845,00 € |
2 | Polizeisportverein Braunschweig e.V. 1921 | (San. Abwasserpumpstation) | bis zu 20.250,00 €
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3 | Braunschweiger Männer-Turnverein e.V. | (San. Sanitärbereich des MTV Harzheims in Oderbrück) | bis zu 9.342,72 €
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4 | Braunschweiger Tennis- u. Hockeyclub e.V. | (San. der WC-Anlage im BTHC-Clubhaus) | bis zu 16.000,00 €
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5 | Ruder-Klub Normannia e.V. | (Erneuerung der Steganlage) | bis zu 12.450,00 € |
6 | Ski-Klub Torfhaus e.V. | (Teilsan. der Fassade der Skihütte und Einbau v. Fenstern) | bis zu 8.000,00 €
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7 | Aero-Club Braunschweig e.V. | (Erwerb eines Anhängers für den Segelflugzeugtransport) | bis zu 9.800,00 € |
8 | Schützenverein Wilhelm Tell Lamme 1912 e.V. | (Umrüstung von Schießständen auf elektron. Auswertung) | bis zu 11.475,00 € |
9 | Heidberger Tennis-Club e.V. | (Bau einer Tennis Spielballwand) | bis zu 12.475,00 € |
10 | Braunschweiger Pistolenschützen e.V. | Diverse Arbeiten am Schießstand im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung | Kein Zuschuss |
“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegen folgende Zuschussanträge von Sportvereinen für Maßnahmen der unter Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig fallenden Förderart des Besonderen Erhaltungsaufwands mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 210.993,29 € vor:
Erläuterungen
Zu lfd. Nr. 1: Golf-Klub Braunschweig e. V.
(Priorität I - Instandsetzung auf Grund von Sicherheitsmängeln und zur Gefahrenabwehr)
Der Verein beantragt für die Erneuerung der Außenbeleuchtung mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 197.690,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 98.845,00 €. Die Maßnahme ist Teil eines auf mehrere Jahre ausgelegten Sanierungsprogramms mit einem finanziellen Gesamtumfang von mehr als 3.000.000,00 €. Bisher wurden die Bauabschnitte „Betriebsgebäude mit Betriebshof“ und „Parkplatz“ abgeschlossen. Die Finanzierung dieser Bauvorhaben mit einer Gesamthöhe von ca. 1.000.000,00 € erfolgte ohne Unterstützung Dritter. Nunmehr sind die Rücklagen aufgebraucht. Daher hat der Verein einen städtischen Zuschuss beantragt. Nach Aussage des Vereins stellt der momentane Zustand der Außenbeleuchtung an den klubeigenen Straßen, Wegen, Außentreppen und Plätzen eine Gefährdungsquelle für die Nutzer dar. Ein vom Verein in Auftrag gegebenes Gefährdungsgutachten stützt diese Ansicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 98.845,00 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Eine Förderung seitens des Landessportbundes Niedersachsen e.V. ist nicht möglich.
Zu lfd. Nr. 2: Polizeisportverein Braunschweig e.V. 1921
(Priorität I - Instandsetzung auf Grund von Sicherheitsmängeln und zur Gefahrenabwehr)
Der Verein beantragt für die Sanierung der Abwasserpumpstation auf der vereinseigenen Sportanlage mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 40.500,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 20.250,00 €. Ein Ausfall der Anlage würde nach Aussage des Vereins zu einer Nichtnutzbarkeit der Sanitäranlagen führen und somit den Sportbetrieb gefährden. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 20.250,00 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Eine Zuwendung vom Landessportbund Niedersachsen e.V. ist beantragt.
Zu lfd. Nr. 3: Braunschweiger Männer-Turnverein e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Der Verein beantragt für die Sanierung des Sanitärbereichs des MTV Harzheims in Oderbrück mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 26.693,49 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 9.342,72 €. Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 9.342,72 € (35,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Eine Zuwendung vom Landessportbund Niedersachsen e.V. wird beantragt und ist im Kosten- und Finanzierungsplan bereits berücksichtigt.
Zu lfd. Nr. 4: Braunschweiger Tennis- u. Hockeyclub e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Mit Beschluss des Sportausschusses in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 wurde dem Verein für die Sanierung der WC-Anlage im BTHC-Clubhaus mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 63.000,00 € ein Zuschuss in Höhe von bis zu 31.500,00 € gewährt. Der Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig. Im Zuge dieser Prüfung wurde der Verein gebeten, gewisse Nachbesserungen bei der Maßnahmenplanung, wie zum Beispiel die Berücksichtigung eines erforderlichen Legionellenschutzes, vorzunehmen. Der Verein hat seine Maßnahmenplanung angepasst und hat nunmehr voraussichtliche zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 95.000,00 € ermittelt und beantragt einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 47.500,00 €.
Die Höhe der Gesamtaufwendungen begründet sich darin, dass die Räumlichkeiten nach Aussage des Vereins seit dem Jahr 1965 keiner grundlegenden Erneuerung unterzogen wurden. Daher sind der Bau einer Entlüftungsanlage, Arbeiten an der Elektroinstallation, die Erneuerung der Grundleitungen, der Boden- und Wandfliesen und Arbeiten an der Decke mit einer einhergehenden Wärmedämmung notwendig.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisher gewährten Zuschuss von 31.500,00 € zu erhöhen und einen Zuschuss von insgesamt bis zu 47.500,00 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Eine Zuwendung vom Landessportbund Niedersachsen e.V. ist beantragt.
Zu lfd. Nr. 5: Ruder-Klub Normannia e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Der Verein beantragt für die Erneuerung der Steganlage am Bootshaus Maschplatz mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 24.900,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 12.450,00 €. Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 12.450,00 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Eine Zuwendung vom Landessportbund Niedersachen e.V. wurde bereits gewährt und ist Bestandteil der Finanzplanung.
Zu lfd. Nr. 6: Ski-Klub Torfhaus e.V.
(Priorität II - sonstige Instandsetzung)
Der Verein beantragt für die Teilsanierung der Fassade der Skihütte und den Einbau von Fenstern mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von
16.000,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 8.000,00 €. Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 8.000,00 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Eine Zuwendung vom Landessportbund Niedersachen e.V. wurde bereits gewährt und ist Bestandteil der Finanzplanung.
Zu lfd. Nr. 7: Aero-Club Braunschweig e.V.
(Priorität III - Erwerb von Sportgeräten)
Der Verein beantragt für den Erwerb eines Anhängers für den Segelflugzeugtransport mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 20.700,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 9.800,00 €. Ohne den Anhänger kann das Segelflugzeug nicht bewegt werden. Ein kausaler Zusammenhang ist somit festzustellen und eine Förderung über Priorität III – Erwerb von Sportgeräten – wäre somit möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 9.800,00 € (47,34 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Der Erhalt einer Zuwendung vom Landessportbund Niedersachsen e.V. ist in diesem Fall nicht möglich, da der beabsichtigte Erwerb nicht förderfähig ist.
Zu lfd. Nr. 8: Schützenverein Wilhelm Tell Lamme 1912 e.V.
(Priorität IV - Bauliche Erweiterung und Neubau)
Der Verein beantragt für die Umrüstung von 6 Schießständen plus einem Lichtpunktstand auf elektronische Auswertung mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 22.950,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 11.475,00 €. Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 11.475,00 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Eine Zuwendung vom Landessportbund Niedersachen e.V. wurde bereits gewährt und ist Bestandteil der Finanzplanung.
Zu lfd. Nr. 9: Heidberger Tennis-Club e.V.
(Priorität IV - Bauliche Erweiterung und Neubau)
Der Verein beantragt für den Bau einer Tennis Spielballwand mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 24.950,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 12.475,00 €. Nach Angabe des Vereins soll die Spielballwand hauptsächlich für das Training der zur Zeit 110 Kinder- und Jugendlichen des Vereins genutzt werden und die Trainingsqualität erhöhen. Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 12.475,00 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Eine Zuwendung vom Landessportbund Niedersachen e.V. wurde bereits gewährt und ist Bestandteil der Finanzplanung.
Zu lfd. Nr. 10: Braunschweiger Pistolenschützen e.V.
Der Verein beantragt für die Behebung der im Zuge einer Sicherheitsbegehung festgestellten Mängel an der Lüftungsanlage, des Außenwand-Schornsteins und hinsichtlich des fehlenden Brandschutz-Anstrichs der Holzlattung im Schießstand einen städtischen Zuschuss in Höhe von 12.355,57 €. Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen laut Verein 22.063,53 €.
Gemäß Ziffer 3.23 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig muss für die beantragte Maßnahme im Rahmen der Antragsprüfung der Bedarf von der Stadt festgestellt werden.
Der Verein hat aktuell 46 Mitglieder. Eine Jugendabteilung besteht nicht. Der Schießbetrieb wird in der Schießsportanlage Jägersruh durchgeführt. Dort schießt momentan ebenfalls der SK Grüne Gilde e.V.. Den Mitgliedern der Braunschweiger Pistolenschützen e.V. stehen 9 Stände a 10 Meter für Luftdruckwaffen und 12 Stände a 25 für Kurzwaffen bis 1.600 Joule zur Verfügung. 6 weitere Stände a 50 Meter für Kleinkaliber Langwaffen und Freie Pistole sind zur Zeit gesperrt.
Die SK Grüne Gilde beabsichtigt, nach Fertigstellung der Schießsportanlage Heidberg Ihren Schießsportbetrieb dorthin zu verlagern, so dass die Anlage Jägersruh dann nur noch von den Braunschweiger Pistolenschützen e.V. genutzt würde.
Nach Ansicht der Verwaltung würde es den Ergebnissen der Sportentwicklungsplanung widersprechen, die beabsichtigte Maßnahme zu fördern, da in unmittelbarer Nähe im Schützenhaus Heidberg ein Schießsportzentrum errichtet wird. Dort können den Mitgliedern der Braunschweiger Pistolenschützen e.V. ausreichend Schießzeiten zur Verfügung gestellt werden.
Eine vom Kreisschützenverband Braunschweig e.V. erbetene Stellungnahme kommt zum selben Ergebnis. Der Kreisschützenverband Braunschweig e.V. hat darüber hinaus mitgeteilt, dass sich die Mitglieder der Braunschweiger Pistolenschützen e.V. nicht an den Rundenwettkämpfen beteiligen und auch an den Kreismeisterschaften nur mit 6 Mitgliedern teilgenommen haben.
Die Verwaltung kann somit keinen Bedarf für die Maßnahme gemäß Ziffer 3.3 der Sportförderrichtlinien feststellen und schlägt daher vor, keinen Zuschuss zu gewähren.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Haushaltsplan 2016 im Teilhaushalt des
Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bescheiderteilung erst nach Bewilligung einer beantragten Zuwendung vom Landessportbund Niedersachsen e.V. erfolgen kann, da erst zu diesem Zeitpunkt gemäß Ziffer 3.24 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig die Gesamtfinanzierung abgesichert festgestellt werden kann.
