Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02170
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine – Unterhaltung vereinseigener, gepachteter oder gemieteter Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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13.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur werden den in der Anlage genannten Sportvereinen für das Jahr 2016 pauschalierte Zuschüsse in der dort angegebenen Höhe und vorbehaltlich der Freigabe des Haushalts 2016 gewährt. Die Auszahlung erfolgt unter Abzug der bereits gewährten Abschläge gemäß Beschluss des Sportausschusses vom 14. April 2016.
2. Die Auszahlung der 2. Hälfte des Unterhaltungszuschusses für das Jahr 2016 für die vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen an den Fußball Club Braunschweig von 1945 e.V. erfolgt nach abschließender Feststellung der ordnungsgemäßen Verwendung des städtischen Unterhaltungszuschusses des Jahres 2014.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den jeweiligen Unterhaltungszuschuss bei Bestandsveränderungen der bezuschussten Fördergegenstände bis zu einer Abweichung von +/- 10 % entsprechend anzupassen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Grundlage
Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 5. Mai 2015 beschlossenen Einzelansätze.
Bestandsveränderungen
Bei der Sportstätteninfrastruktur der nachfolgend aufgeführten Vereine sind für 2016 folgende Bestandsveränderungen zu verzeichnen, die bei der Bemessung des jeweiligen Unterhaltungszuschusses berücksichtigt wurden:
Zu lfd. Nr. 25 der Anlage: IG Brg. Pistolen-Schützen/Schützenklub Grüne Gilde:
Die Abweichung begründet sich durch eine Bestandsveränderung der zuwendungsfähigen
Sportstätteninfrastruktur. Der Verein unterhält statt 27 nunmehr 21 Schießsportstände.
Zu lfd. Nr. 69 der Anlage: SC Rot-Weiß Volkmarode e.V.:
Der Verein unterhält seit April 2015 einen Umkleide- und Sanitärbereich. Diese Sportstätteninfrastruktur kann bei der Gewährung eines Unterhaltungszuschusses im Jahr 2016 ganzjährig berücksichtigt werden.
Zu lfd. Nr. 74 der Anlage: SV Grün-Weiß Waggum e.V.:
Im Jahr 2016 werden das Tennen-Großspielfeld und das Rasen-Kleinspielfeld R2 in Kunststoffrasen-Spielfelder umgewandelt. Baubeginn wird voraussichtlich im Juli 2016 sein. Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt daher anteilig.
Zu lfd. Nr. 94 der Anlage: Verein Braunschweiger Kegler e.V.:
Der Verein hat sich zum 30. Juni 2015 aufgelöst.
Zu lfd. Nr. 96 der Anlage: Vereinsgemeinschaft "Rote Wiese":
Die Sportanlage wurde im Jahr 2016 an die Stadt zurückgegeben. Die Gewährung eines Unterhaltungszuschusses ist daher entbehrlich.
Zu lfd. Nr. 98 der Anlage: VfL Bienrode e.V.:
Das Tennen-Großspielfeld wird im Jahr 2016 in ein Rasen-Großspielfeld umgewandelt. Die Baumaßnahme wird im 2. Quartal abgeschlossen werden. Erste Pflegemaßnahmen seitens des Vereins müssen voraussichtlich ab Juli 2016 erfolgen. Die Gewährung von Zuschüssen sollte daher anteilig erfolgen.
Fußball Club Braunschweig von 1945 e.V.
Der Fußball Club Braunschweig von 1945 e.V. hat nunmehr den notwendigen Verwendungsnachweis für die Unterhaltungszuschüsse im Jahr 2014 vorgelegt. Ein abschließendes Prüfergebnis liegt noch nicht vor, da noch einige Rückfragen bestehen.
Eine zweckentsprechende Verwendung des für das Jahr 2014 gewährten Unterhaltungszuschusses konnte somit noch nicht festgestellt werden.
Es wird vorgeschlagen, den Restbetrag des Unterhaltungszuschusses 2016 erst nach abschließender Feststellung der ordnungsgemäßen Verwendung des städtischen Unterhaltungszuschusses des Jahres 2014 auszuzahlen.
Ermächtigung zur Anpassung
Um darüber hinaus die Bezuschussung einzelner Fördergegenstände verändern zu können, wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, Anpassungen bis zu einer Abweichung von +/- 10% vorzunehmen.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen laut Haushaltsplan 2016 im Teilhaushalt des
Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse zur Verfügung.
Die Auszahlung der Unterhaltungszuschüsse wird nach Freigabe des Haushalts erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,2 kB
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