Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02270-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Funkunterbrechungen möglich?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Beantwortung
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01.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Der Sprechfunkverkehr im Bereich der Feuerwehr wird ebenso wie bei den anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gem. der Dienstvorschrift 810 und üblicherweise in der Verkehrsart Wechselsprechen durchgeführt. Dies bedeutet, dass abwechselnd gesendet und empfangen wird und nur in den Pausen unterbrochen werden kann. Diese Art der Verkehrsabwicklung wurde auch jahrelang im Analogfunk der BOS praktiziert. Entsprechend ist der Sprechfunkverkehr so kurz wie möglich, aber so umfassend wie nötig abzuwickeln. Hierzu ist eine strenge Funkdisziplin einzuhalten. Diese Grundsätze werden jedem Sprechfunker der kommunalen BOS während der Ausbildung vermittelt und sind für alle Teilnehmer am Sprechfunkverkehr der BOS verbindlich.
Frage 1:
Vom Grundsatz ja, siehe Vorbemerkung.
Ausnahmen bestehen für Leitstellen, welche aufgrund ihrer Funktion höher priorisiert werden können und dann bestehende Funkgespräche unterbrechen könnten (Leitstellenpriorität). Weiterhin besteht die Möglichkeit einzelne Funkteilnehmer zu priorisieren. Von dieser Möglichkeit wird in Niedersachsen kein Gebrauch gemacht, da es aus einsatztaktischer Sicht kaum möglich sein wird einen geeigneten, hierfür berechtigten Teilnehmerkreis festzulegen. Des Weiteren würde durch zu viele priorisierte Geräte die gewünschte Wirkung nicht mehr erzielt werden können.
Frage 2:
Den Funkverkehr weiter mithören, um auf Gesprächspausen zu achten und dabei die Sprechtaste weiter betätigen, damit die Rufanforderung in der Warteschlange bleibt.
Bei Notfällen besteht die Möglichkeit durch Auslösen des Notrufes den Funkverkehr zu unterbrechen. In diesem Fall wird das den Notruf auslösende Gerät sofort auf Sendung und abwechselnd auf Empfang geschaltet. Alle in der Rufgruppe des notrufenden Teilnehmers zu diesem Zeitpunkt bestehende Gruppengespräche werden vom System zwangsbeendet.
In Niedersachsen ist der Ablauf wie folgt: Nach auslösen des Notrufes schaltet das „notrufende“ Funkgerät automatisch für 15 Sekunden auf Sendung. Nach Ablauf dieser Zeit schaltet es für 30 Sekunden auf Empfang. Dieser Zyklus läuft beim Handsprechfunkgerät 4 Mal ab. Beim Fahrzeugfunkgerät solange der Notruf im System aktiv bleibt.
Frage 3:
In den Funkgeräten ist eine Sendezeitbegrenzung programmiert (120 Sek.), nach Ablauf dieser Zeit wird der Sendevorgang zwangsbeendet. Danach muss zum weiteren Senden erneut die Sprechtaste betätigt und ggfs. ein Funkgespräch aufgebaut werden. Im Gegensatz zum Analogfunk bietet der Digitalfunk hier zusätzliche Möglichkeiten, so kann bspw. die Dauer eines einzelnen Sprachelementes systemtechnisch begrenzt werden. Sie beträgt in Niedersachsen für alle Gruppengespräche 90 Sekunden. Diese Zeit wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen als ausreichend betrachtet.
