Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02335-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baugebiet Dibbesdorfer Straße in Querum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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06.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der BIBS-Fraktion vom 25. Mai 2016 (16-02335) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dibbesdorfer Straße - Süd“, QU 62, wurde am 11. Oktober 2011 durch den Verwaltungsausschuss mit dem Ziel gefasst, Wohnbauflächen zu entwickeln bzw. Standorte für öffentliche Nutzungen festzusetzen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand per Aushang in der Zeit vom 18. Dezember 2013 bis zum 08. Januar 2014 statt.
Derzeit werden durch das von der Vorhabenträgerin beauftragte Planungsbüro Unterlagen erarbeitet, mit denen dann weitere Beteiligungsschritte im Aufstellungsverfahren durchgeführt werden sollen. Zu verschiedenen Fachbelangen befindet sich die Verwaltung in Abstimmungen mit den Projektbeteiligten, um anschließend die Behördenbeteiligung durchzuführen. Nach Abschluss der Behördenbeteiligung wird eine abgestimmte Planung zum Baugebiet im Rahmen der Vorlage zum Beschluss der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Dibbesdorfer Straße - Süd“, QU 62, in den politischen Gremien vorgestellt werden.
Zu 2.:
Nach gutachterlicher Aussage und der Beurteilung der zuständigen Fachdienststelle kann bei einer Mehrfamilienhausbebauung mit drei Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss und der vorgesehenen Breite (65 bis 80 m) die Funktion der Luftleitbahn insbesondere unter Berücksichtigung der anschließenden Aufweitung der freigehaltenen Fläche aufrecht erhalten werden.
Ziel der Stadt Braunschweig ist es, im Rahmen der Entwicklung von neuen Wohngebieten anteilig preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
Zu 3.:
Aus städtebaulicher Sicht sollte die geplante Wohnbebauung nicht über eine durch ein Gewerbegebiet führende Straße erschlossen werden. Die im südlichen Geltungsbereich geplante gewerbliche Nutzung liegt an der Volkmaroder Straße und soll auch über diese erschlossen werden. Lediglich die westlich an den Farnweg angrenzend geplante Wohnbebauung soll auch direkt über diesen erschlossen werden. Die übrige Wohnbebauung wird von der nördlich gelegenen Dibbesdorfer Straße aus erschlossen. Somit werden die im Plangebiet entstehenden zusätzlichen Verkehre auf die Dibbesdorfer Straße sowie die Volkmaroder Straße verteilt. Eine Durchlässigkeit des Gebietes für den motorisierten Verkehr ist nicht vorgesehen, da dies zu ungewünschten Schleichverkehren durch das Gebiet führen würde.
Zum Bebauungsplan „Dibbesdorfer Straße - Süd“, QU 62, wurde ein Verkehrsgutachten erarbeitet, in dem die Auswirkungen des geplanten Baugebietes auf die relevanten angrenzenden Knotenpunkte geprüft wurden. Verkehrszunahmen aus den geplanten Baugebieten Holzmoor-Nord und 2. Bauabschnitt Schunterterrassen sind dabei in die Prognosedaten eingeflossen. Nach dem Ergebnis dieses Gutachtens vom September 2013 ist die Dibbesdorfer Straße mit 1.550 Kfz/Tag belastet. Zum Prognosehorizont 2025 werden dies 2.400 Kfz/Tag sein. Diese Verkehre sind grundsätzlich auch über den Knotenpunkt Bevenroder Straße / Dibbesdorfer Straße abwickelbar.
