Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02315-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.05.2016 [16-02315] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Relevante Parameter haben sich nicht geändert. Das Sieben-Punkte Handlungskonzept ist  so offen gefasst, dass es weiterhin als gültiger Handlungsauftrag Bestand hat. Gleiches gilt auch für die Ziele und Maßnahmen. Eine Aktualisierung erfolgt bei der Umsetzung in den jeweiligen Stadtbezirken. Dort erfolgt auch die Diskussion, welche Maßnahmen für erforderlich gehalten werden, sowohl auf der Ebene der Experten als dann auch in einem weiteren Schritt in den politischen Gremien. Da die Planung als offener Prozess mit Beteiligungscharakter der örtlichen Experten beschrieben wurde, ist in den Bezirken immer wieder Modifizierung möglich und auch notwendig, selbst wenn einzelne Projekte abgeschlossen werden. Damit ist sichergestellt, auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.

 

Zu Frage 2:

Die Umsetzung der Altenhilfeplanung ist abhängig von den Ressourcen, sowohl finanziell als auch personell. Dies spiegelt sich in Quantität, Qualität und Zeiträumen der Projektumsetzungen wieder. Ein offensiveres Zugehen auf die Stadtbezirke für die Umsetzung in den Stadtteilen ist neben der Bereitschaft der Stadtbezirke ebenso von den genannten Ressourcen abhängig. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen betrachtet die Verwaltung die Entwicklung der Altenhilfeplanung als zufriedenstellend.

 

Zu Frage 3:

Die Altenhilfeplanung als sogenannte Sektoralplanung wurde ins ISEK in die aktuelle Phase der Entwicklung des Zukunftsbildes eingebracht. Im weiteren ISEK-Prozess sind auch Fragen der Demographie und der Altenhilfeplanung zu betrachten. Ergebnisse werden sich aus dem Prozess ergeben und können zu diesem Zeitpunkt nicht vorweg genommen werden.

 

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