Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02313-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 21.05.2016 [16-02313] nimmt die Volkshochschule Braunschweig wie folgt Stellung:


Zu Frage 1:

Um die Profession der Sprachlehrenden im Bereich Deutsch als Fremdsprache aufzuwerten und dem mittelfristig steigenden Sprachlernbedarf von Zuwanderern gerecht zu werden, hat sich die VHS bereits Anfang 2015 dafür entschieden, allen freiberuflich in diesem Bereich tätigen Lehrenden ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anzubieten. Grundlage dafür ist der zum Jahreswechsel 2014/15 mit den Gewerkschaften Verdi und GEW abgeschlossene Haustarifvertrag der VHS-Gruppe, mit dem eine einheitliche, transparente Bezahlstruktur eingeführt wurde.

 

Deutschlehrerinnen und –lehrer werden demnach als Pädagogische Mitarbeitende in die Gruppe 6,2 eingestuft (Vorerfahrungen aus freiberuflicher Tätigkeit werden anerkannt). Der Arbeitgeberbrutto-Stundensatz (also inkl. der Arbeitgeberanteile) beträgt derzeit einschließlich Vor- und Nachbereitung des Unterrichts etwa 32 € pro Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten.

 

Allen Kursleitenden, die sich nicht für die Aufnahme eines festen Arbeitsverhältnisses entschieden haben, kann in Anbetracht der aktuellen Auftragslage auch mittelfristig freiberufliche Tätigkeiten an der VHS zugesichert werden.

 

Der Honorarsatz im Bereich DaF liegt derzeit bei 26 € pro UE. Damit liegt die VHS Braunschweig im Landesvergleich der Niedersächsischen Erwachsenenbildung im „oberen Drittel“. 

 

Zu Frage 2:

Der Begriff Zweiklassengesellschaft ist in diesem Zusammenhang unzutreffend, weil die Freiberuflichkeit – insbesondere in vielen Bereichen der Lehre – traditionell eine wichtige Säule der Erwachsenenbildung darstellt. Sowohl das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz, als auch die kommunale Grundförderung  - z. B. einer Volkshochschule - sind bezüglich Förderstruktur und -höhe danach ausgerichtet. Der überwiegende Anteil der Kursleitenden arbeitet in der Erwachsenenbildung im Rahmen einer Nebentätigkeit bzw. es sind  Studierende oder auch Rentnerinnen und Rentner, für die diese Zusatzeinnahmen nicht die Haupterwerbsquelle sind.

 

Anders ist es bei den Kursleitenden – vorwiegend im Bereich DaF – für die die aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen Einnahmen den Lebensunterhalt sichern bzw. erheblich dazu beitragen. Auch deshalb ist diesem Personenkreis von Seiten der VHS eine Festanstellung angeboten worden.

Mit einem sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnis entsteht automatisch eine andere rechtliche Beziehung (Arbeitnehmer-Arbeitgeber) als mit freiberuflich Tätigen. Alle Aufgabenfelder, die zum Gelingen des Unterrichts beitragen (wie z. B. Teamabstimmungen, Probeprüfungen durchführen) werden auch zukünftig sowohl für angestellte als auch für freiberuflich Lehrende obligatorisch bleiben. Andere Tätigkeiten, die in erster Linie die Betriebsabläufe des Arbeitgebers sichern (wie z. B. Prüfungen durchführen) können auch weiterhin von den Honorardozentinnen und -dozenten auf freiwilliger Basis übernommen werden. Angestelltes Personal ist zur Übernahme verpflichtet.

 

Zu Frage 3:

Um dennoch eventuelle Benachteiligungen zu vermeiden, hat sich die VHS-Leitung in einem Gespräch mit sechs der betroffenen Freiberuflerinnen, das am 10.03.2016 stattgefunden hat, bereit erklärt, über eine Honoraranpassung oder andere Sonderzahlungen nachzudenken. Zuständig für Honorarangelegenheiten ist laut Gesellschaftsvertrag der VHS GmbH der Bildungsbeirat, der sich in seiner nächsten Sitzung – am 01.06.16 - u. a. mit diesem Thema befassen wird, so wie es den sechs betroffenen freiberuflichen Mitarbeitenden im Gespräch am 10. März von der Geschäftsleitung zugesichert worden ist. Auch der Aufsichtsrat ist bereits im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt worden und wartet auf die Ergebnisse des Bildungsbeirates.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise