Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 16-02466
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag Hildesheimer Straße 65 (Noltemeyer-Grundstück) / Beschlussvorlage 16-02332
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der StadtHerlitschke, Holger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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08.06.2016
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Beschlussvorschlag
Der Planungs- und Umweltausschuss wird gebeten, zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Investor in Verhandlungen einzutreten, um im Zuge der Vereinbarung des städtebaulichen Vertrages zu erreichen, dass durch das neue Baugebiet Hildesheimer Straße 65 (Noltemeyer-Grundstück) ca. 20 % Sozialwohnungen (öffentlich geförderte Wohnungen) entstehen. Ca. 50 % dieser Wohnungen - oder mehr - sollen als Neubauwohnungen im Baugebiet errichtet werden. Der Rest kann über Bindungstausch in anderen Stadtteilen abgelöst werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stadt Braunschweig fehlt es, wie in anderen Großstädten auch, zunehmend an preiswertem Wohnraum. Insbesondere ist der Bereich des öffentlich geförderten Wohnraums (sog. "Sozialwohnungen") stark rückläufig. Die Bindungen für solche Wohnungen laufen zunehmend aus. Bis ca. 2023 werden ca. 400 gebundene Wohneinheiten fehlen, weil sie aus der Bindung fallen. Auch wenn in Braunschweig an vielen Stellen nun geplant und gebaut wird, in der Nordstadt auch mit öffentlich geförderten Wohnungen, so ist das noch nicht ausreichend, um die aus der Bindung heraus fallenden Wohneinheiten damit aufzufangen. Hier muss frühzeitig und an vielen Stellschrauben gegen gesteuert werden, um weiterhin im Bereich des preiswerten Wohnraums ein ausreichendes Angebot vorzuhalten.
Gez. Holger Herlitschke
(Ausschuss- und Fraktionsvorsitzender)
