Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02354-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schwer befahrbare Borde an Fuß- und Radwegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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07.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Mai 2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Es liegen keine konkreten Zahlen dazu vor, an wie vielen Übergängen eine Bordansicht von 3 cm gebaut worden ist.
Zu 2.: Mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. wurde vereinbart, dass bei Überwegen, die von Fußgängern oder gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden, auf ganzer Breite eine Bordansicht von 3 cm gebaut wird. Diese gemeinsame Linie entspricht den einschlägigen DIN-Vorschriften für Sehbehinderten-Leiteinrichtungen und ist von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in der Veröffentlichung Bordsteinkanten mit einheitlicher Bordhöhe und Bodenindikatoren an Überquerungsstellen wie folgt bewertet worden:
„Für Bordsteinkanten an Überquerungsstellen mit einheitlicher Bordhöhe erwies sich eine Einbauhöhe von 3 cm als geeigneter Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen.“
An Überquerungsstellen, die nur von Radfahrern genutzt werden, wird eine Bordansicht von 0 cm realisiert.
