Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02399-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Ausbau der Hildesheimer Straße im Bereich der Zufahrt zum Areal Noltemeyer-Höfe, Hildesheimer Straße 65 gemäß der Anlage wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auszug aus dem Protokollentwurf der Sitzung des Stadtbezirksrates 310 - Westliches Ringgebiet vom 6. Juni 2016:

 

Auf Anfrage von Frau Rieger erläutert Frau Niemann, dass es im Zuge des Ausbaus der Hildesheimer Straße im Bereich der Zufahrt zum Areal der Noltemeyerhöfe die Lichtsignalanlage für den Ringgleisweg häufiger eine Bevorrechtigung für die Fußgänger und Radfahrer geben wird. In diesem Zusammenhang regen Herr Rau und Frau Rieger an, die LSA für die Fußgänger/Radfahrer ca. 1 bis 2 m in den Ringgleisweg hinein zu errichten, damit der gegenwärtige Begegungsverkehr zwischen Hildesheimer Straße und Ringgleisweg vermieden wird.

 

Diese Anregung wurde geprüft.

 

Das in der Sitzung des Stadtbezirksrates vorgetragene Anliegen ist nachvollziehbar. Ein Zurückversetzen der Signalmasten in den Ringgleisradweg hinein ist aber nicht sinnvoll möglich.

Würden die Signalmasten für Fußgänger und Radfahrer dorthin verlegt werden, müsste immer dann, wenn der Ringgleisweg „grün“ hat, sämtlicher Querverkehr zwischen den beiden Signalmasten angehalten werden. Dies würde auch für die Fußgänger und Radfahrer entlang der Hildesheimer Straße gelten. Dies würde zusätzliche Signale und Haltelinien auf den Geh- und Radwegen sowie weitere Phasen in der Ampelschaltung für die „abbiegenden“ Radfahrer und Fußgänger erforderlich machen. Im Ergebnis müsste die Ringgleisquerung ähnlich wie eine normale Kreuzung zweier Straßen ausgebaut werden. Das ist sicher nicht Ziel der Anregung gewesen.

 

Die Verwaltung hält es für sinnvoll, dem Anliegen dadurch nachzukommen, dass zukünftig an der Querung Aufstellflächen für Fußgänger und Radfahrer zwischen Radweg und Fahrbahn erstellt werden. Diese bewährte Standardlösung ist für die Südseite bereits Gegenstand der aktuellen Planung des Vorhabenträgers und wurde in der Sitzung des Stadtbezirksrates auch anerkannt. Für die Nordseite liegt die Zuständigkeit nicht beim Vorhabenträger, weil sein Vorhaben dort keine Veränderungen erforderlich macht.



Der Umbau auf der Nordseite würde ca. 25.000 € kosten. Die Verwaltung prüft kurzfristig, ob eine Finanzierung und Realisierung im Rahmen des Ringgleisprojektes koordiniert mit den Arbeiten des Vorhabenträgers möglich ist.


 

 

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