Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-02475

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Bewältigung der derzeitigen Flüchtlingssituation haben sich in Braunschweig viele ehrenamtliche Bündnisse und Initiativen gebildet, um den in unserer Stadt ankommenden Flüchtlingen nicht nur die Umstände ihrer Unterbringung zu verbessern, sondern auch die allgemeine Integration zu erleichtern. Auf dieses bürgerschaftliche Engagement sind wir stolz!

Im Rahmen des in der Ratssitzung am 15. März beschlossenen Integrationskonzeptes wurde beispielsweise der Steuerungskreis Integration gegründet, damit Verwaltung, Politik und Verbände gemeinsam auf aktuelle Entwicklungen reagieren können. In der konstituierenden Sitzung des Steuerungskreises wurde u.a. darüber diskutiert, ob man in den städtischen Flüchtlingsunterkünften jeweils einen Sprecherrat zur besseren Teilhabe bilden soll. Partizipation ist aber nicht nur für die ankommenden, sondern auch für die bereits anerkannten Flüchtlinge von großer Bedeutung.

In einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass mit Stand vom 4. April insgesamt 318 Personen an die Stadt Braunschweig zugewiesen worden waren. In der Beantwortung unseres umfangreichen Fragenkatalogs teilte die Verwaltung weitergehend mit, dass aus diesem Personenkreis bisher 156 Menschen einen Asylantrag gestellt hatten. Deren Aufenthaltsstatus befindet sich derzeit somit in Klärung.

Darüber hinaus ist aus Erhebungen des Jobcenters bekannt, dass sich bereits etwa 900 anerkannte Flüchtlinge in Braunschweig aufhalten, die zuvor nicht vom Land an die Stadt zugewiesen worden waren.

Es besteht also die Notwendigkeit, den Flüchtlingen die kommunalen Systeme und Abläufe näherzubringen. Darüber hinaus können Politik und Verwaltung von den direkten Informationen aus der Flüchtlingscommunity profitieren. Die Mitarbeit in einem Ratsausschuss, hier bietet sich der Ausschuss für Integrationsfragen an, analog zu anderen Sachverständigen (Behindertenbeirat im BA und Stadtsportbund im SpA) scheint deshalb angezeigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie sieht die Verwaltung die Möglichkeit, einen Repräsentanten der anerkannten Flüchtlinge z. B. im Ausschuss für Integrationsfragen als beratendes Mitglied beizusetzen?

 

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