Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

„1. Die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.200.000 € zuzüglich Zinsen und etwaigen Kosten wird beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die nach Ablauf der Zinsbindung für dieses Darlehen erforderliche Prolongation oder Umschuldung durch Bürgschaftserklärung zu sichern.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Darlehen dient der Finanzierung des im Nachtragwirtschaftsplan 2016 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) vorgesehenen Kaufs von Grundstücken für die städtebauliche Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig (Lilienthalplatz). Für weitere Informationen wird auf folgende Unterlagen verwiesen:

 

  • Mitteilung außerhalb von Sitzungen an den Rat vom 11. April 2016 (DS 16-01754)
  • Vorlage zum Nachtragswirtschaftsplan 2016 der SFB vom 14. April 2016 (DS 16-01827)
  • Vorlage zur Gründung der Tochtergesellschaft der SFB „BS Parken GmbH“ vom 14. April 2016 (DS 16-01829)

 

Die konkreten Darlehenskonditionen können derzeit noch nicht benannt werden, da die Kreditaufnahme erst im Spätsommer/Herbst 2016 geplant ist. Der Beschluss wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt erbeten, um die Bürgschaftsübernahme zeitnah in rechtsverbindlicher Form vorlegen zu können.

 

Geplant sind derzeit folgende Konditionen:

- Zinsbindung: mindestens zehn Jahre

- Tilgung: 1 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen

 

Nach einer indikativen Abfrage bei einer Bank kann dafür momentan ein Zinssatz von ca. 1,1 % p. a. erzielt werden.

 

Hinweis: Im Nachtragswirtschaftsplan 2016 der SFB wurde noch von einem Zinssatz von 1,8 % p. a. bei 20jähriger Zinsbindung ausgegangen.

 

Sobald die Darlehenskonditionen bekannt sind, wird der Rat über die konkreten Bürgschaftsbedingungen informiert.

 

Die Darlehensgewährung steht unter dem Vorbehalt der Übernahme einer 100 %igen Ausfallbürgschaft durch die Stadt Braunschweig.

 

Sofern die Zinsbindung nicht für die gesamte Laufzeit des Kredites vereinbart wird, ist nach deren Ablauf eine Neuverhandlung der Darlehenskonditionen erforderlich. Dabei kann es zu einer Prolongation (Fortsetzung des Darlehens beim bisherigen Kreditgeber, gegebenenfalls zu geänderten Konditionen) oder einer Umschuldung (Vereinbarung neuer Konditionen bei einem anderen Kreditgeber) kommen. Da beide Fälle im Kern lediglich eine Fortsetzung des bis zu diesem Zeitpunkt verbürgten Darlehens beinhalten, wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung bereits jetzt zu den anschließenden Bürgschaftsübernahmen ermächtigt wird.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bürgschaft neben dem Darlehensbetrag auch die Zinsen und etwaige Kosten beinhaltet. Im Fall der Inanspruchnahme könnte die Eventualverpflichtung den Betrag von 2.200.000 € übersteigen.

 

Anmerkung:

 

Die EU-rechtlichen Regelungen hinsichtlich Beihilfen (insbesondere die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sind für den vorliegenden Fall unbeachtlich, da der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 26. April 2016 die Betrauung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH ab dem 1. Mai 2016 mit einer Laufzeit von zehn Jahren beschlossen hat. Im Rahmen dieser Betrauung sind Bürgschaftsübernahmen ohne Verletzung des Europarechts möglich.

 

 

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