Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02324-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion „Die LINKE.“ hat mit Schreiben vom 18. März 2016 Akteneinsicht für den Ratsherrn Sommerfeld in sämtliche Vorgänge des Vergabeverfahrens für den Betrieb eines Fitnessstudios an die „Workout Wasserwelt“, in die Verträge zwischen der Stadtbad GmbH und der „Workout Wasserwelt“ sowie in die Unterlagen zu den tatsächlich erzielten Einnahmen der Stadtbad-GmbH aus diesen Verträgen beantragt.

 

Weiterhin erstreckt sich der Antrag auf Akteneinsicht auf weitere Vorgänge, an denen eine „INJOY international Sport- und Wellnessclubs“, eine „Inline Unternehmensberatung“, eine „Inline Akademie“ oder eine „Andreas Heuchert Unternehmensberatung“ beteiligt ist.

 

Nach Ziffer 2 der Dienstanweisung für die Gewährung von Akteneinsicht durch Ratsfrauen und Ratsherren (DA) bezieht sich das Akteneinsichtsrecht auf die Vorgänge des federführenden Fachbereichs oder Referats sowie ggf. der beteiligten Fachbereiche bzw. etwaiger vorhandener Handakten, die bei den Leiterinnen und Leitern der Fachbereiche oder Referate oder den Dezernenten geführt werden.

 

Auf dieser Grundlage wurden von der Verwaltung im Rahmen der Akteneinsicht die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:

 

  1. der Pachtvertag zwischen der Stadtbad-GmbH und der Fitnesswelt

Braunschweig GmbH über den Betrieb eines Fitnessstudios in der

Wasserwelt vom 18. September 2012,

 

  1. der entsprechende Sicherungsübereignungs- und Anspruchsverzichtsvertrag

vom 4. Februar 2015,

 

  1. die entsprechenden Aufsichtsratsunterlagen (auszugsweise) der Stadtbad-GmbH, zu der auch die Grundsatzentscheidung zur Integration einer Fitnessanlage sowie eine Marktanalyse und Ertragsvorschau der Unternehmensberatung Andreas Heuchert gehört, weiterhin die Vergabevorlage an den Fitnessstudiobetreiber Herrn Hoppmann,

 

  1. die Wirtschaftspläne 2013 - 2016 der Stadtbad-GmbH, die bereits Bestandteil öffentlicher Gremienvorlagen waren.

 

Hierbei handelt es sich um alle Verwaltungsvorgänge, die dem Fachbereich 20 bzw. der Verwaltung vorliegen. Hierzu gehören auch die o. g. Aufsichtsratsunterlagen, die der Beteiligungssteuerung im Rahmen der zu erarbeitenden Stellungnahmen für die städtischen Aufsichtsratsmitglieder und die Verwaltungsspitze zugeleitet werden.

 

Weitere Unterlagen, die im Rahmen der Akteneinsicht erbeten wurden, liegen der Verwaltung nicht vor. Hierzu gehören sämtliche Vorgänge des Vergabeverfahrens für den Betrieb eines Fitnessstudios an die Fitnesswelt Braunschweig GmbH sowie die Unterlagen zu den tatsächlich erzielten Einnahmen der Stadtbad-GmbH aus diesen Verträgen. Diese liegen ausschließlich bei der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH vor.

 

Das Akteneinsichtsrecht der Fraktionen gem. § 58 Abs. 4 NKomVG bezieht sich auf die bestehenden Akten der Verwaltung, nicht auf die Vorgänge bei den städtischen Gesellschaften. Dies stellt auch Ziffer 2 Abs. 2, letzter Spiegelstrich der o.g. DA klar.

 

Vor diesem Hintergrund wird zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23. Mai 2016 (Drucks.-Nr.: 16-02324) wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Unterlagen zum Vergabeverfahren dürften sich bei der Stadtbad-GmbH befinden. Sie konnten bei der Akteneinsicht nicht vorgelegt werden, weil sie nicht Teil der Verwaltungsakten waren und sind. Daher können sie auch künftig nicht zur Akteneinsicht vorgelegt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Das Auskunftsrecht der Ratsmitglieder umfasst auch die Pflicht der Verwaltung, bei den beherrschten Gesellschaften die notwendigen Informationen einzuholen und die erbetenen Auskünfte zu erteilen

 

Demzufolge wurden die gewünschten Angaben zu den jährlichen Pachtzahlungen sowie den geleisteten Nebenkostenzahlungen, die von der „Fitnesswelt Braunschweig GmbH“ als Pächterin des Fitnessbereichs in der Wasserwelt geleistet worden sind, von der Stadtbad-GmbH erbeten.

 

Die mir von der Gesellschaft zugeleiteten Angaben werden aus Gründen der Vertraulichkeit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung genannt.

 

Zu Frage 3:

 

Die zeitliche Verzögerung ist durch Abstimmungsbedarf im Hinblick auf die Kopierwünsche bedingt. Die erforderlichen Informationen liegen nunmehr vor. Die Verwaltung wird den Antrag auf Überlassung von Fotokopien bestimmter Unterlagen im vorgesehenen Verfahren zeitnah schriftlich beantworten.
 

 

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