Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02353-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Europäische Kommission hat im Februar 2014 die Verordnung (EU) 139/2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze erlassen.

Diese EU Flugplatz-Verordnung wurde von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vorbereitet und wird ergänzt durch weitere Vorschriften der EASA, das sogenannte Soft Law: Zulassungsspezifikationen (Certification Specifications, CS), Annehmbare Nachweisverfahren (Acceptable Means of Compliance, AMC) und Anleitungen (Guidance Materials, GM).

 

Laut der EASA-Grundverordnung (VO (EG) 216/2008) zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt muss für jeden Flugplatz ein Zeugnis vorliegen. Dieses erstreckt sich sowohl auf den Flugplatz als auch auf seinen Betrieb. Die Flugplatz-Verordnung beinhaltet u.a. detaillierte Vorschriften für die Gestaltung und den Betrieb von Flugplätzen, den organisatorischen Aufbau von Betreiberorganisationen und Behörden sowie die Bedingungen für die Erteilung und Umwandlung von Zeugnissen für Flugplätze und Flugplatzbetreiber.

 

Die Erstzertifizierung bzw. Umwandlung bestehender Zeugnisse muss bis 31. Dezember 2017 stattgefunden haben. Behörden, die mit der Zulassung von Flugplätzen und Flugplatzbetreibern sowie deren Aufsicht befasst sind, müssen die Anforderungen der Verordnung ebenfalls vor dem 31. Dezember 2017 erfüllen.
 

Die Zertifizierung beansprucht seitens der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH erhebliche Ressourcen. Hierauf hatte ich in der Mitteilung zur städtebaulichen Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig (DS 16-01754) und insbesondere in meiner Vorlage zum Wirtschaftsplan 2016 der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (DS 16-01594) auch schon hingewiesen.


Vor diesem Hintergrund wird zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 25. Mai 2016 (16-01253) wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Zertifizierungsunterlagen werden derzeit von einem mehrköpfigen Team der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH erarbeitet. Sie werden auf der Grundlage der o. g. EASA-Bestimmungen mit der Luftaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr abgestimmt.

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Der vollständige Antrag auf Zertifizierung soll bis zum 30. Juni 2016 bei der Luftaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr abgegeben werden. Die abschließende Prüfung des Antrags und die Erteilung des Zertifikats erfolgen fristgerecht bis zum 31. Dezember 2017 (s. o.).

 

Zu Frage 3:

 

Der Zertifizierungsprozeß beinhaltet nicht die Zulassung neuer oder geänderter baulicher Anlagen oder betrieblicher Verfahren am Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg. Er dient allein der Überprüfung, ob der Flughafen die bestehenden baulichen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen erfüllt, auf deren Grundlage er bereits zugelassen ist. Daher ist ein Beteiligungsverfahren weder nach EU-Recht noch nach deutschem Recht vorgesehen.
 

 

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