Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02088

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die in 2016 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirks 132 – Viewegsgarten-Bebelhof werden wie folgt verwendet:

 

1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen   300,00 €

2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen8.500,00 €

3. Grünanlagenunterhaltung   600,00 €

 

Der Verwaltungsvorschlag für die Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen

 

GS Bebelhof, zwei Wellentische   300,00 €

 

2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen

 

Ottmerstraße5.000,00 €

Gehweg Nordseite im Bereich Höhe Grundstück Magnifriedhof

und Stadthalle Betonplatten regulieren in einzelnen Flächen,

ca. 70m2, nicht beitragspflichtig

 

Gerstäckerstraße4.800,00 €

Gehweg Nord- und Südseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren

in einzelnen Flächen, ca. 80 m2,, nicht beitragspflichtig

 

Kleine Campestraße3.600,00 €

Gehweg West- und Ostseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren

in einzelnen Flächen, ca. 80 m2, nicht beitragspflichtig

 

Viewegstraße3.600,00 €

Gehweg Südseite im Bereich Höhe Rückseite Volksbank,

Betonplatten regulieren in einzelnen Flächen, ca. 60 m2,

nicht beitragspflichtig

 

 

Lachmannstraße3.000,00 €

Gehweg Nord- und Südseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren

in einzelnen Flächen, ca. 50 m2, nicht beitragspflichtig

 

Diverse Straßen

Aufstellen von Bänken, Standortvorschläge sind vom Stadtbezirksrat zu unterbreiten,

ca. 750,00 € je Bank.

(Vorschlag Nr. 2817 „Mehr Sitzgelegenheiten in der Stadt schaffen“ aus dem Bürgerhaushalt 2015)

 

Die Fachverwaltung verbindet mit der vorgenannten Auflistung der Maßnahmevorschläge keine Prioritätensetzung.

 

3. Grünanlagenunterhaltung   600,00 €

 

Ersatz eines kleinen Wackeltiers auf dem Spielplatz Viewegsgarten

 

Der Stadtbezirksrat Viewegsgarten-Bebelhof hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht,

die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Haupt-

satzung der Stadt Braunschweig) Gebrauch gemacht.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2016.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise