Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02389

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Sachverhalt:

 

Begründung der Vorlage

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Kurze Straße um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Kurze Straße nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

In der im östlichen Stadtgebiet liegenden Kurze Straße muss der vorhandene Mischwasserkanal incl. der Hausanschlüsse erneuert werden. Die Leitungen für Gas und Wasser sowie teilweise für Strom sind ebenfalls erneuerungsbedürftig. Gleichzeitig ist vorgesehen, Fahrbahn und Gehwege der Kurze Straße inkl. der Beleuchtung zu erneuern. Fahrbahn und Gehwege sind erheblich beschädigt und nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten.

 

Bestand

Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine Breite von insgesamt ca. 11 m. An beiden Straßenseiten ist ein Gehweg vorhanden, der durch halbhoch geparkte Fahrzeuge erheblich eingeschränkt wird. Aufgrund der schmalen Durchfahrtsbreite ist die Straße als Einbahnstraße ausgewiesen.

 

Planung

Die Aufteilung der Verkehrsfläche wird wie folgt verändert: Eine 4 m breite Asphaltfahrbahn wird mit beidseitigen zweireihigen Gossen hergestellt. Mit Pflaster belegte Parkstreifen werden an beiden Fahrbahnrändern in 2 m Breite angeordnet. Auf der Westseite wird ein durchgehender, bis zu 2,50 m breiter Gehweg angelegt. Auf der Ostseite werden im Parkstreifen punktuelle Gehwegflächen vor den Grundstückseingängen als Querungsmöglichkeit angelegt.

 

Aufgrund der Gesamtbreite der Verkehrsfläche kann bei beidseitigem Parken nur ein einseitiger Gehweg angeordnet werden. Da die Verkehrsbelastung auf der Kurze Straße sehr gering ist, wird das Kreuzen für Fußgänger als ungefährlich eingestuft. Die Zufahrt von der Leonhardstraße wird angepasst und aufgepflastert.

 

Die Wohngebäude in der Kurze Straße sind überwiegend anleiterpflichtig. Aufgrund der geringen Straßenbreite wurden Aufstellflächen für die Drehleiter im Wesentlichen kombiniert mit Zugängen und Zufahrten angeordnet.

 

Informationsveranstaltung

Für den 26. Mai 2016 hatte die Verwaltung alle Grundstückseigentümer schriftlich sowie die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren.

 

Die Straßenausbauplanung wurde von den Anwesenden positiv aufgenommen und insbesondere Fragen zum Bauablauf und der Verkehrsführung während der Bauzeit beantwortet.

 

Finanzierung

Die Investitionen für den Straßenbau in der Kurze Straße betragen ca. 190.000 €. Für die Maßnahme werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Die Anlieger beteiligen sich über Beiträge mit ca. 100.000 €. Die dafür benötigten Haushaltsmittel sind im Projekt 5S.660015 eingeplant.

 

Es ist beabsichtigt, die Arbeiten nach Rechtskraft des Haushaltes 2016 auszuschreiben, so dass diese voraussichtlich im Herbst 2016 beginnen.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise