Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-02470

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf der Nordseite der Leonhardstraße zwischen den Einmündungen Kurze Straße und Altewiekring (Häuser Leonhardstr. 30+31 und Altewiekring 76) befinden sich ein ehemaliger Parkstreifen und Radweg, der inzwischen durch den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ersetzt ist. Auf diesem Abschnitt ist Halteverbot angeordnet, es ist aber zu beobachten, dass stattdessen auf dem Gehweg geparkt wird.

Daher fragen wir an:

1. Aus welchem Grund wird das Halteverbot aufrechterhalten?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen Abschnitt (z.B. zwischen der Einmündung Kurze Straße und der Zufahrt zwischen den Häusern Leonhardstr. 30 und Altewiekring 76) auf Dauer oder zumindest für die Dauer der kommenden Baumaßnahme in der Kurzen Straße zum Parken für Anwohner freizugeben?

Loading...

Erläuterungen und Hinweise