Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-02495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zeitgleich mit dem Haushaltsplanentwurf 2017 eine nachvollziehbare und ausreichend detaillierte Darstellung derjenigen Änderungen vorzulegen, die sie vornehmen würde, wenn sie für den Haushaltsausgleich den arithmetischen Mittelwert des Gewerbesteueraufkommens der jeweils vorherigen 7 Jahre als Ertrag zu Grunde legen würde.

 

Für beide Fälle sind alle wesentlichen jahresspezifischen Sonderfaktoren (z. B. positive oder negative Konjunktureffekte, erhebliche Gewinn- und Verlustveränderungen städtische Beteiligungen, jährliche Schwankungen im Finanzausgleich, Bildung und Abbau von Haushaltsresten, Flüchtlingskosten) zu berücksichtigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt beschließt nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz über die Aufstellung eines Haushaltsplans. Diese Haushaltshoheit ist ein besonders wertvoller Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Die Stadtverwaltung bereitet diesen Beschluss des Rates vor, indem sie einen Entwurf für einen Haushaltsplan erstellt. Dieser Entwurf enthält die Vorschläge der Verwaltung, welche Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen vorgesehen werden sollen. Damit der Rat der Stadt kompetent über die Frage entscheiden kann, ob er den Haushaltsplan 2017 nach dem herkömmlichen Verfahren aufstellen will oder ob er einen Ausgleich für die nicht vorhersehbaren Schwankungen der Gewerbesteuereinnahmen vornehmen will, ist es notwendig, dass er die Auswirkungen der beiden Alternativen kennt.

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