Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02153-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergangsregelung im Rahmen der Neufassung der Entgelttarife für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig und für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig ab 1. August 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für Kinder, die in Braunschweig wohnen und für die vor Vollendung des 3. Lebensjahres Entgelte nach
- dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,
- dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,
- dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,
- dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,
- dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011 oder
- dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011
gezahlt wurden, werden die Entgelte für den Besuch der Krippen- bzw. Kindergartenbetreuung in Einrichtungen oder die Inanspruchnahme der Kindertagespflege im Krippen- oder Kindergartenalter maximal für die Hälfte der Monate, für die Entgelte nach den o. g. Entgelttarifen gezahlt wurden, auf Null festgesetzt. Sofern sich bei der Ermittlung des Ermäßigungszeitraumes Nachkommastellen ergeben, wird der Ermäßigungszeitraum bei einem Betreuungszeitraum von weniger als 12 Monaten aufgerundet, bei einem höheren Betreuungszeitraum abgerundet.
Der durch die Übergangsregelung im Jahr 2016 geschätzte Fehlbedarf der Entgelte gegenüber dem Haushaltsplan 2016 in Höhe von 750.000 € muss im Rahmen des Haushalts ausgeglichen werden.
Darüber hinaus gehende Mehreinnahmen aus der neuen Entgeltregelung werden für Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung eingesetzt. Die Höhe und die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung werden dem Rat gesondert mitgeteilt und im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen.
Die Regelung tritt mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung am 19. Mai 2016 hat der Jugendhilfeausschuss die Vorlage beraten. Hierzu wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag (DS-Nr. 16-02259) eingebracht. Danach sollen die Entgelte für den Besuch der Krippen- bzw. Kindergartenbetreuung in Einrichtungen oder die Inanspruchnahme der Kindertagespflege im Krippen- oder Kindergartenalter maximal für die Hälfte der Monate, für die Entgelte nach den o. g. Entgelttarifen gezahlt wurden, auf Null festgesetzt werden. Sofern sich bei der Ermittlung des Ermäßigungszeitraumes Nachkommastellen ergeben, wird der Ermäßigungszeitraum bei einem Betreuungszeitraum von weniger als 12 Monaten aufgerundet, bei einem höheren Betreuungszeitraum abgerundet.
In einem Workshop mit dem Stadtelternrat der Kindertagesstätten, Vertretern einiger Ratsfraktionen unter der Federführung der Fachverwaltung wurde das obige Modell der Übergangsregelung erarbeitet und von allen Teilnehmern befürwortet (Ursprungsvorlage 16-02153). Dieses Modell hat die Mehrheit in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses gefunden.
Ein großer Vorteil dieser Regelung ist, dass die Übergangsregelung bis Ende 2017 abgearbeitet ist. Nachteilig ist die gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung 2016 vermutlichen Mindereinnahme von geschätzten 750.000 €, die im Rahmen des Haushalts ausgeglichen werden muss. Bei Betrachtung eines 2-Jahres- Zeitraumes entsteht gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung kein Haushaltsdefizit.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass für die Vorbereitung und Umsetzung der Einführung der Kita-Entgelte sowie der Übergangsregelung neben den beiden auf Dauer eingerichteten Stellen weiterer befristeter Personalbedarf im Umfang einer Vollzeitstelle besteht, der durch Arbeitsaufstockung bei vorhandenen Kräften umgesetzt wird (s. a. Mitteilung „Personeller Mehrbedarf aufgrund Wiedereinführung von Kita-Entgelten“ zum Finanz- und Personalausschuss am 8. Juni 2016; DS 16-02331).
