Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01652-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu der Protokollnotiz aus der Stadtbezirksratssitzung am 25.02.2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Bestand der Mauer kann nicht auf Gewohnheitsrecht gestützt werden. Ein Gewohnheitsrecht ist ein Recht, welches aufgrund langjähriger (bewusster) Übung zustande kommt bzw. durch andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Vorliegend handelt es sich lediglich um einen Einzelfall, bei dem bis zur Vermessung im Jahr 2015 nicht aktenkundig war, wie die Eigentumsverhältnisse bestellt sind. Mangels Kenntnis davon kann auch keine Akzeptanz auf Seiten der Stadt hergestellt worden sein. Zudem kann aus demselben Grund der Bestand der Mauer auch nicht über eine Duldung „legalisiert“ worden sein.

 

Der Gehweg an der Mauer entlang gehört, wie der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der durch einen Fußgängerüberweg mit Verkehrshelfer erreicht werden kann, zum Schulweg laut Schulwegplan der Grundschule BS-Stöckheim. Die Schule befindet sich auf der gleichen Fahrbahnseite.

 

Aus fachlicher Sicht besteht trotz der Mauer eine ausreichende Gehwegbreite für einen sicheren Schulweg. Eine Verschiebung der Mauer vom öffentlichen Bereich auf das private Grundstück wäre nur an zwei Punkten um ein kleines Stück möglich und würde zu keiner besseren Sicht bei der Ausfahrt von dem Grundstück auf den Fußgängerverkehr führen.

 

 

 

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