Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02209-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachbereich Schule ist für die Ersatzbeschaffung von Schulmobiliar zuständig (Erstausstattungen bei Neu- und Erweiterungsbauten erfolgen durch Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement). 2011 wurde die Budgetierung der Schulen um die Einrichtungsgegenstände erweitert. Damit sollte die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt sowie eine verbesserte Bedarfsorientierung und Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Die Ausweitung der Budgetierung wurde von den Schulen ausdrücklich gewünscht. Dazu wurde den Schulen ein zusätzliches Teilbudget für Einrichtungsgegenstände eingerichtet, das im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aus anderen Teilbudgets verstärkt werden kann. Die Schulen setzen zusätzlich eingeworbene Drittmittel (z. B. Spenden, Sponsorenmittel) ein.
 

Dies vorangestellt wird zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 10.05.2016 (16-02209) wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Der Abschluss eines Rahmenvertrages für Schulmobiliar wird seit den erfolgten Prüfungsbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes von der Verwaltung bearbeitet. Die Ansicht der Schulen zu einem Rahmenvertrag, der die Produktauswahl naturgemäß einschränkt, ist unterschiedlich und reicht von Zustimmung bis zur Ablehnung. Um die Wünsche der Schulen im Hinblick auf die Qualität zu berücksichtigen, ist eine Bemusterung der Gegenstände unter Beteiligung von Schulen geplant. Aktuell wird der Entwurf der Ausschreibungsunterlagen abgestimmt.

 

Zu Frage 2:

Die Effekte in finanzieller Hinsicht sind abhängig vom Ausschreibungsergebnis und können nicht quantifiziert werden. Es besteht jedoch allgemein die Erwartung, dass durch die Abnahme von größeren Mengen günstige Preise erzielt werden.

Zurzeit wird die Beschaffung von Schulmobiliar von den Schulen überwiegend mittels freihändiger Vergaben durchgeführt. Der mit den freihändigen Vergaben in den Schulsekretariaten einhergehende Aufwand wird allerdings als gering betrachtet. Gleichwohl bietet ein Rahmenvertrag eine gewisse Entlastung bei der Produkt- und Lieferantenauswahl.

 

Zu Frage 3:

Ja. Ob ein Abschluss sinnvoll ist, ist vom Ergebnis der weiteren Prüfungen abhängig.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise