Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01147-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss des Stadtbezirksrates vom 12.05.2015:

 

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird zum wiederholten Mal gebeten, den Taxistand vom Kirchplatz auf den angrenzenden Seitenparkstreifen der Leipziger Straße zu verlegen. Hierfür ist nur die Umsetzung des Schildes „Taxen“ erforderlich.

 

Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrats nach § 94 (3) NKomVG:

 

Der Taxistand wird nicht verlegt.

 

Begründung:

 

Die Verwaltung verweist zunächst auf die Ausführungen in der Drucksache 15-00446. Zudem wurde bereits aufgrund eines anderen Hinweises auf mögliche Sichtbehinderungen durch abgestellte Wohnmobile auf dem Parkstreifen entlang der Leipziger Straße eine Überprüfung durchgeführt. Diese führte zur Anordnung eines Parkgebots für Pkw, gleichbedeutend mit einem Parkverbot für andere Fahrzeugarten. Die Taxiunternehmen haben außerdem auf Anfrage mitgeteilt, dass der Taxistand auf dem Kirchplatz verbleiben sollte. Die Verwaltung hält aus den genannten Gründen eine Verlegung nicht für erforderlich.
 

 

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Anlagen

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