Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02448-01
Grunddaten
- Betreff:
-
"Alte Schule" Melverode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0630 Referat Bauordnung; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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15.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirk 212 vom 03.06.2016 (Nr.: 16-02448)
wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Am 09.12.2015 ging ein unvollständiger Bauantrag zur Nutzungsänderung in eine bewirtschaftete Gast- und Begegnungsstätte ein. Aus diesem Grund wurden mit Schreiben vom 15.12.2015 mit einer Vier-Wochen-Frist Unterlagen nachgefordert. Bis Anfang Februar wurden keine weiteren Unterlagen vorgelegt und auch keine Fristverlängerung beantragt. Daher wurde der Bauantrag wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers mit Bescheid vom 04.02.2016 abgelehnt.
Bei einem Ortstermin am 23.02.2016 wurde festgestellt, dass in der „Alten Schule“, Bolkenhainstraße 1, Baumaßnahmen vorgenommen wurden, insbesondere auch die Erneuerung von tragenden Deckenbalken. Da es sich hierbei um einen Eingriff in die Statik des Gebäudes handelt und eine vorherige Prüfung nicht stattgefunden hat, wurde am 09.03.2016 ein Baustopp angeordnet. Am gleichen Tag erging eine Nutzungsuntersagung für die Erdgeschoss-Räumlichkeiten zu gastronomischen Zwecken, da festgestellt wurde, dass eine derartige Nutzung erfolgt und diese wie oben beschrieben bisher nicht genehmigt wurde.
Zu Frage 2:
Um den Betrieb zu gastronomischen Zwecken in der „Alten Schule“ wieder aufzunehmen, ist zunächst eine Baugenehmigung und deren Umsetzung erforderlich. Da bisher kein neuer Bauantrag vorliegt, ist seitens der Bauverwaltung keine Prüfung und keine Aussage zum Bauvorhaben möglich.
