Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02481-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermeidung einer Zweiklassengesellschaft - Soziale Gerechtigkeit bei der Entlohnung von Angestellten und Honorarkräften im Sprachlehrbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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21.06.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 08.06.2016 [16-02481] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Wie laut Gesellschaftsvertrag der VHS GmbH geregelt, hat sich der Bildungsbeirat in seiner letzten Sitzung am 01.06.2016 mit dieser Angelegenheit befasst. Der Geschäftsführer der VHS ist daraufhin beauftragt worden, bis zur nächsten Sitzung im November 2016 den Entwurf einer überarbeiteten Gesamthonorarordnung vorzulegen, die u. a. den Vorschlag einer Honoraranpassung im Bereich Deutsch als Fremdsprache berücksichtigt. Parallel dazu ist vom Geschäftsführer die Wirtschaftlichkeit der Honorarerhöhungen zu prüfen und im Rahmen einer Kalkulation darzustellen.
Dazu die folgende Begründung:
Die Freiberuflichkeit – insbesondere in vielen Bereichen der Lehre – stellt traditionell eine wichtige Säule der Erwachsenenbildung dar. Sowohl das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz, als auch die kommunale Grundförderung - z. B. einer Volkshochschule - sind bezüglich Förderstruktur und -höhe danach ausgerichtet. Der überwiegende Anteil der Kursleitenden arbeitet in der Erwachsenenbildung im Rahmen einer Nebentätigkeit bzw. sind Studierende oder auch Rentnerinnen und Rentner, für die diese Zusatzeinnahme nicht die Haupterwerbsquelle ist. In der Braunschweiger VHS-Gruppe sind derzeit mehr als 500 Kursleiterinnen und Kursleiter freiberuflich tätig.
Der Bildungsbeirat hat u. a. die Aufgabe, für eine ausgewogene Honorarstruktur in allen Bereichen der Erwachsenenbildung zu sorgen. Deshalb wird er über fachbereichsbezogene Honorarerhöhungen nur entscheiden können, wenn diese im Rahmen einer gesamten Honorarordnung angemessen und verträglich sind.
Zu Frage 2:
Darüber hinaus hat sich die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Bildungsbeirat und der Aufsichtsratsvorsitzenden dafür entschieden, für spezielle Zusatzleistungen, die ausschließlich im Bereich Deutsch als Fremdsprache anfallen, die folgenden Sonderzahlungen zu bieten. Die Höhe der Beträge und was zu diesen Sonderleistungen zählt bzw. was originärer Bestandteil des Sprachunterrichts ist, der nicht extra entlohnt werden muss, ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Leistung | bisher | in Zukunft |
Lizenzen für diverse Prüfungen erwerben und in regelmäßigen Abständen erneuern
| keine Vergütung | Vergütung für die Teilnahme an Prüfertraining zum Erwerb bzw. Auffrischung, 18,90 € * je Zeitstunde
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Prüfungen vorbereiten,
beaufsichtigen und durchführen | keine Vergütung
wird vergütet, 18,90 € je Zeitstunde
| keine Änderung, da originärer Bestandteil des Unterrichts
keine Änderung |
Probeprüfungen durchführen,
korrigieren und bewerten | keine Vergütung
B1 keine Vergütung, B2 und C1 20,00 € je TN | keine Änderung, da originärer Bestandteil des Unterrichts
B2 und C1 keine Änderung, B1 10,00 € je TN |
an Fortbildungen teilnehmen | keine Vergütung | keine Änderung. Teilnahme geschieht freiwillig und Ergebnisse können nicht nur für die VHS genutzt werden.
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sich regelmäßig mit (angestellten) Kolleg/innen absprechen (z. B. Unterrichtsübergabe) | keine Vergütung | keine Änderung, da originärer Bestandteil des Kurssystems. Durch höheren Anteil von Angestellten ändert sich der Inhalt der Tätigkeit nicht.
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neue Kolleginnen einarbeiten | keine Vergütung | wird nicht mehr vorkommen, da nunmehr Aufgabe der Angestellten
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Kursbücher führen und Entschuldigungen kontrollieren | keine Vergütung | keine Vergütung, da originärer Bestandteil des Kurssystems auf den Stufen A1 bis B1 und Orientierungskurse. Entschuldigungen werden eingesammelt, aber von den Lehrenden nicht kontrolliert.
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an Konferenzen teilnehmen | keine Vergütung für die alle 8 Wochen stattfindenden Planungskonferenzen,
Vergütung für AGs zur Erarbeitung bestimmter Themen, z. B. Vorbereitung von Entscheidungen über Lehrwerke, 20,00 € je Termin | alle Konferenzen werden nach Zeitaufwand vergütet, 18,90 € je Zeitstunde, Rundung auf halbe Zeitstunden. |
* Der Betrag 18,90 € ergibt sich aus der Umrechnung des aktuellen Honorarsatzes für eine Unterrichtsstunde (26 €) in eine Zeitstunde
Zu Frage 3:
Die Tarifvertragsparteien haben sich zum Abschluss ihrer Verhandlungen darauf verständigt, die aufzeigende Anpassung der Bezahlstruktur in ihren alle zwei Jahre stattfindenden Tarifverhandlungen anzustreben und dies in einer Präambel festgeschrieben.
Die Tarifvertragsparteien sind sich darin einig, mittelfristig das Bezahlungsniveau der VHS Gruppe in Abhängigkeit von ihren betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten an das Gesamtniveau vergleichbarer öffentlich geförderter Einrichtungen aufsteigend anzupassen. Sie thematisieren in ihren regelmäßigen Tarifverhandlungen, mit welchen Schritten und in welchen Zeiträumen diesem Ziel näher zu kommen ist. (VHS BS Entgelttarifvertrag, §1 Präambel)
