Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-01784
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbringung Schutzstreifen für den Radverkehr auf den Straßen Hahnenkamp und Burg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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23.06.2016
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 07.05.2015, Drucksache 3923/15:
Ab der Kreuzung Schenkendamm/Hahnenkamp und Rapskamp soll beidseitig ein Schutzstreifen für den Radverkehr auf den Straßen Hahnenkamp und Burg aufgebracht werden.
Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrats nach § 94 Absatz 3 NKomVG:
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Die Straßen Hahnenkamp und Burg sind Teil der Kreisstraße 77, die vom Kreisverkehr Thiedestraße/Schenkendamm Richtung Wolfenbüttel-Groß Stöckheim führt. Auf der Straße verkehren durchschnittlich 4.400 (nördlich der Straße Fischerbrücke) bzw. 3.100 Kraftfahrzeuge am Tag. Diese geringen Verkehrsmengen ermöglichen problemlos ein Benutzen der Fahrbahn durch den Radverkehr. Die Straßenverkehrsordnung empfiehlt besondere Radverkehrsanlagen nur bei größeren Verkehrsmengen, das sind üblicherweise durchschnittlich 10.000 oder mehr Kraftfahrzeuge pro Tag.
Darüber hinaus ist die Fahrbahn im Mittel nur 6,5 m breit und damit zu schmal für die Aufbringung von Schutzstreifen.
