Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01949-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.04.2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Das Teilstück des Thiedebacher Weges zwischen der Sösestraße und dem Schenkendamm befindet sich im straßenrechtlichen Sinn außerhalb einer geschlossenen Ortslage. Deshalb finden hier die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung keine Anwendung. Da keine Anlieger zur Reinigung herangezogen werden können, ist die Stadt für die Reinigung zuständig.

 

Zu 2.: Bei Feststellung einer starken Verschmutzung erfolgt eine Reinigung durch die Stadt.

 

Zu 3.: Da die Straßenreinigungsverordnung im beschriebenen Teil des Thiedebacher Weges keine Anwendung findet, handelt es sich auch nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Innerhalb geschlossener Ortslagen können Verstöße gegen die Reinigungspflicht als Ordnungswidrigkeit gemäß § 6 der Straßenreinigungsverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.


 

 

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