Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 00980-01-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Stellungnahme 15-00980-01 bat der Stadtbezirksrat 310 in der Sitzung vom 1. März 2016 um die Beantwortung folgender Nachfrage:

 

Schätzt die Verwaltung die dargelegten Maßnahmen zur Lärmminderung, insbesondere Cammannstraße und A391, tatsächlich als lärmmindernd ein (Größenordnung der messbaren Lärmminderung)?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die zum Einbau auf der BAB A391 vorgesehene Deckschicht SMA 08 besitzt eine nachgewiesene, dauerhafte Lärmminderung von -2 dB(A) gegenüber einem Standardgussasphalt. Die tatsächliche Geräuschdifferenz wird noch höher ausfallen, da der aktuell schlechte Zustand der Straßenoberfläche mehr Geräuschemissionen erzeugt als ein ordnungsgemäßer Gussasphalt.

 

Ashaltbetone (AC) bis Korngröße 0/11 haben entsprechend den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine nachgewiesene, dauerhafte Lärmminderung von -2 dB(A). Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h ist diese Deckschicht auch bis zu 3 dB(A) leiser als ein Splittmastixasphalt [Gutbier, M.: Verfahren zur Klassifizierung der Geräuschemissionen von Innerortsstraßen. 2010]. Die Bauverwaltung geht von einer wahrnehmbaren Geräuschminderung im Vergleich zur vorherigen sanierungsbedürftigen Situation der Cammannstraße aus.

 

Die Beantwortung der weiteren Nachfrage zum Zeitraum der angekündigten Überprüfung der Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird nachgereicht.


 

 

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