Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Unter dem Vorbehalt einer positiven baufachlichen Prüfung durch die zuständigen Fachbereiche gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig wird der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH (GGfPS Braunschweig) gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig ein Zuschuss in Höhe von bis zu 5.837,35 € für den Ersatz des Kinderwagenunterstandes seiner Kindertagesstätte Quäker Nachbarschaftsheim gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan 2016 sind für die Sanierung der Kindertagesstätten der freien Träger 180.000 € bereitgestellt.

 

Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.

 

Um zu einer wirksamen Verteilung der Mittel zu gelangen, wurde mit den freien Trägern über die Arbeitsgemeinschaft freier Träger Braunschweig (Kindertagesstätten) Verbindung aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat nach internen Beratungen einen abgestimmten Vorschlag für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel eingereicht. Dieser dient den freien Trägern der Jugendhilfe als Grundlage für die einzureichenden Anträge auf Zuwendungen für die Sanierungsmaßnahmen ihrer Kindertagesstätten.

 

Die GGfPS Braunschweig mbH beabsichtigt, in der Kindertagesstätte Quäker Nachbarschaftsheim den Kinderwagenunterstand zu ersetzen.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf geschätzte 8.756,02 €. Die GGfPS Braunschweig beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.837,35 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter 4S.510019 zur Verfügung.

 

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