Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02621
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassung Bürgerhaus Mascherode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Entscheidung
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09.08.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vermietung des Bürgerhauses Mascherode an die Deutsche Schreberjugend, Landesverband Braunschweig e. V., zu den im Sachverhalt dargelegten Nutzungsbedingungen wird mit einer Befristung bis zum 31. August 2017 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Isabelle-Charlotte Kosensky hat in ihrer Eigenschaft als als 1. Vorsitzende des o. a. Vereins die dauerhaft angelegte Nutzung des Bürgerhauses Mascherode (hier: Bürgerstuben) wöchentlich dienstags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr beantragt.
Im Bürgerhaus Mascherode soll für „Zumba“ ein Angebot unterbreitet werden. Dabei handelt es sich um ein Fitnessprogramm, das eine Mischung aus Aerobic und lateinamerikanischen Tanzelementen darstellt und im Rahmen einer überbezirklichen Dauernutzung durchgeführt werden soll. Andere Anfragen für Nutzungen in diesem Zeitfenster liegen nicht vor.
Gem. § 93 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit. Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 über eine Anpassung der Miet-und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Mascherode hinsichtlich der Befristung von überbezirklichen Dauernutzungen beschlossen.
Das beschriebene Kursangebot widerspricht nicht dem Charakter der Räumlichkeiten.
Da es sich um ein Angebot im Bereich Jugendarbeit handelt, wird vorgeschlagen, den Stundentarif für Vereine (5,00 €/Stunde) zugrunde zu legen.
