Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02565-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslastung der Kindertagesstätten in Thune und Wenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- i. A. Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
28.07.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. Juni 2016 (16-02565) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Gemäß Kita-Kompass 2015/2016 stehen für den Stadtbezirk Wenden-Thune-Harxbüttel 36 Krippen-, 143 Kindergartenplätze und 18 Plätze in Tagespflege zur Verfügung:
|
| Kinder unter 3 Jahre | Kinder über 3 Jahre | |||
Einrichtung | Gruppenart | ganztags | 6 Stunden | ganztags | 6 Stunden | 4 Stunden |
Heideblick | Krippe | 15 |
|
|
|
|
| Krippe | 14 |
|
|
|
|
Thune | Familiengrp. |
| 7 |
| 11 |
|
| Kiga |
|
| 24 |
|
|
| Kiga |
|
| 10 | 15 |
|
Wenden | Kiga |
|
|
|
| 20 |
| Kiga |
|
|
| 21 |
|
| Kiga |
|
| 21 |
|
|
| Kiga |
|
| 21 |
|
|
Summe |
| 36 | 143 | |||
Daraus ergibt sich für den Stadtbezirk lt. Kita-Kompass 2015/2016 eine Versorgungsquote von 36,5 % für Kinder unter drei Jahren und im Kindergartenbereich von 83,1 %.
Der Kita-Kompass 2016/2017 wird voraussichtlich dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 25. August 2016 als Mitteilung vorgelegt.
Zu 2.:
Die Auslastungsquote stieg im laufenden Kindergartenjahr von anfänglich 87 % auf 100 % an, da vermehrt freie Platzkapazitäten im laufenden Kindergartenjahr in Anspruch genommen werden und nicht erst zum Beginn eines Kindergartenjahres.
Die Verwaltung geht nach heutigen Erkenntnissen davon aus, dass bei der Auslastung in den nächsten Jahren keine signifikanten Veränderungen zu erwarten sind.
Wie bereits in der Stellungnahme 16-02548-01 zur Anfrage 16-02548 vom 27. Juni 2016 hingewiesen, ist aus gesamtstädtischer Sicht im Krippenbereich der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren abgeschlossen. Dies trifft auch auf das Angebot der Kindergartenplätze zu. Weitere Plätze werden zurzeit ausschließlich im Rahmen neuer Wohnbebauung geschaffen.
Zu 3.:
In Bezug auf die Personalausstattung werden gemäß Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) alle Kindergartengruppen von mindestens zwei gleichzeitig anwesenden Fachkräften betreut.
In Krippengruppen werden gemäß § 16 a KiTaG ab 1. Januar 2015 Drittkräfte mit einem Stundenumfang von 20 Std. in der Woche vom Land gefördert. Der Stundenumfang wird stufenweise bis zum 1. August 2020 auf die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung angehoben. Im Kindergartenjahr 2016/2017 tritt mit einem Stundenumfang von 23 Stunden die erste Stufe der Erhöhung in Kraft.
In den beiden Krippengruppen im Heideblick werden Drittkräfte beschäftigt.
