Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02657
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des ASP Melverode auf Förderung einer 3. pädagogischen Mitarbeiterstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 6. März 2016 (siehe Anlage) beantragt der Verein zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Melverode e. V. (nachstehend Verein genannt) eine dritte pädagogische Stelle für den ASP Melverode.
Der Verein leistet seit vielen Jahrzehnten einen wertvollen Beitrag zur offenen Kinder- und Jugendarbeit in Braunschweig. Auf dem einzigartigen Grundstück wird in Melverode mit äußerst engagierter pädagogischer Arbeit die Entwicklung von jungen Menschen unterstützt.
Grundlage für die Personalbemessung ist die Richtlinie zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig, Teil 3, Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (nachfolgend kurz Richtlinie genannt). Entsprechend Nr. 2.1 stellt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie den Bedarf im Einzugsgebiet der Einrichtung (bezogen auf die Bevölkerungsstruktur und auf die in dem Bereich vorhandenen Einrichtungen) fest. Diesen Bedarf hat der Jugendwohlfahrtsausschuss dem Grunde nach 1975 anerkannt. Der Bedarf wurde vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 28. November 1991 noch einmal in Richtlinien festgeschrieben. In den aktuellen Richtlinien ist in Ziffer 3.5.1 (Aktiv-/Abenteuerspielplätze) der Abenteuerspielplatz Melverode als mittlerer und großer Abenteuerspielplatz mit einer Öffnungszeiten von mindestens 23,5 Stunden beschrieben, mit einer Personalausstattung von zwei Pädagogischen Vollzeitkräften sowie einer BFD-Stelle.
Nach Nr. 2.2 dieser Richtlinie entscheidet der Jugendhilfeausschuss über die Feststellung einer Änderung des Bedarfs einer bereits geförderten Einrichtung.
In Nr. 3.3 der Richtlinie ist festgelegt, dass für die Bemessung des Personalbedarfes die in der Jugendhilfeplanung festgelegten Kriterien gelten. Aus der Jugendhilfeplanung kann für den Planungsbezirk Heidberg-Melverode zur Darstellung der Bevölkerungsentwicklung der Alterskohorte 6 - 14 Jahre der Vergleich zwischen 2004 und 2014 gezogen werden:
Alter | 2004 | 2014 | Diff. |
6 - u. 10 Jahre | 298 | 308 | 10 |
10 - u. 14 Jahre | 339 | 287 | -52 |
Bei den Migrationszahlen wird erst seit 2008 eine Differenzierung zwischen Ausländer/innen und Deutschen mit Migrationshintergrund gemacht. Hier kann, aufgrund der Vergleichbarkeit, die Veränderung von 2008 – 2014 beschrieben werden:
Migration/Ausländer*
Alter | 2008 | 2014 | Diff. |
6 - u.10 Jahre | 104 | 126 | 22 |
10 - u. 14 Jahre | 100 | 113 | 13 |
**) Bevölkerung mit Migrationshintergrund insg.: Ausländer/innen zuzüglich Deutsche mit weiterer Staatsangehörigkeit
Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass die Zahl der Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in den letzten Jahren bei einem geringen Minus in etwa gleich geblieben ist. Das vom Verein geltend gemachte Argument, dass über 70 % der Besucher aus anderen Stadtteilen kommen, kann nicht bei der Bedarfsprüfung herangezogen werden, da die Richtlinie unter Nr. 2.1 ausdrücklich von einem Bedarf im Einzugsgebiet der Einrichtung ausgeht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,7 kB
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