Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 16-02638
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altlast Breite Str. 16/Gördelingerstr. 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
16.08.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
31.08.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Grundstücke Breite Straße 16 und Gördelingerstraße 18 sind mit chlorierten Kohlenwasserstoffen belastet. Zu diesem Sachverhalt hatte die Verwaltung in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt in der Drucksache 14340/15, ausführlich informiert. Hier wurde berichtet, dass die Aussicht bestünde, für einen Teil der Sanierungsarbeiten EFRE-Mittel aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von verschmutzten Flächen (Förderrichtlinie Brachflächenrecycling) einzuwerben.
Der Förderantrag wurde mit Bescheid vom 04. September 2015 von der NBank abgelehnt. Aus Sicht des Fördergebers handelte es sich bei der Vorhabenfläche nicht um eine Brachfläche im Sinne der Förderrichtlinie.
Die Verwaltung hatte für das weitere Vorgehen im Januar 2016 einen erneuten VA-Beschluss eingeholt. Die Altlastensanierung wird nun ausschließlich aus Mitteln der Stadt und Aufwendungen der Grundstückseigentümer finanziert.
Mit den Grundstückseigentümern wurden zwischenzeitlich neue öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen, weil die ursprünglichen Vereinbarungen unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln standen. Der Grundgedanke, dass die Sanierung in Regie der Stadt durchgeführt wird und sich die Eigentümer mit einem auf das verfassungsgemäß zumutbare Maß beschränkten Betrag an den Kosten beteiligen, ist unverändert geblieben.
Zur Umsetzung der Altlastensanierung sind im Haushaltsplan 2016/IP 2015-2019 ausreichend Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2 Mio. € wie folgt eingeplant
(Projekt Breite Str./Gördelingerstr.-Altlastbeseitigung - 4E.610009):
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 ff |
150.000 € | 200.000 € | 800.000 € | 200.000 € | 500.000 € | 150.000 € |
Mit diesen Mitteln werden die Bodenluftsanierung im Innenhof Gördelingerstraße 18/Breite Straße 16 und die hydraulische Grundwassersanierung finanziert. Der in der Sanierungsvorplanung noch enthaltene kostenträchtige Bodenaushub wird zunächst aufgeschoben; nach einer erneuten Beprobung des Bodens nach einem Jahr des Betriebs der Bodenluftabsaugung soll die endgültige Entscheidung auf verbesserter Erkenntnisgrundlage getroffen werden. Bei Wegfall des Bodenaushubs werden die Gelder zur Fortführung der Bodenluftsanierung im Innenhof eingesetzt.
Die Ausschreibung der Maßnahme wird kurzfristig in die Wege geleitet. Es ist vorgesehen, die Anlage zur Bodenluftsanierung noch in 2016 und die hydraulische Grundwassersanierung 2017 in Betrieb zu nehmen.
