Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02648
Grunddaten
- Betreff:
-
GS Timmerlah, Schülerweg 1, 38120 Braunschweig Brandschutzmaßnahmen zur Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 40 Fachbereich Schule; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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16.08.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 08.06.2016 zugestimmt.
Die Gesamtkosten einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberechnung vom 15.07.2016 auf 437.200 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1.Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2.Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Bei der am 26.11.2015 in der Grundschule Timmerlah durchgeführten Brandverhütungsschau wurde unter anderem der fehlende zweite bauliche Rettungsweg bemängelt. Um eine akut drohende Nutzungsuntersagung zu verhindern, wurden zur Verringerung des Gefährdungsrisikos in einem ersten Schritt in Absprache mit der Bauordnung und der Feuerwehr provisorische Sofortmaßnahmen eingeleitet. In einem zweiten Schritt wurde nunmehr ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet, um den zweiten baulichen Rettungsweg durch die Errichtung einer Treppenanlage dauerhaft sicherzustellen.
3.Angaben zum Raumprogramm
Das vorhandene Raumprogramm wird nicht verändert.
4.Erläuterungen zur Planung
Im ersten Schritt wurden Sofortmaßnahmen wie die Ertüchtigung von Rettungsfenstern sowie Brandschutztüren zwischen Unterrichtsräumen und Treppenhaus kurzfristig ausgeführt. Für die endgültigen Brandschutzmaßnahmen wurde der Bauantrag im Juni 2016 eingereicht.
In beiden Bauteilen werden die jeweiligen Nutzungen (sowohl Verwaltung als auch Klassenräume mit vorgelagerten Verkehrsflächen) zu Nutzungseinheiten zusammengefasst, innerhalb derer auf die Ausbildung notwendiger Flure verzichtet wird.
Ausgehend von dem Genehmigungsstand beinhaltet die Brandschutzsanierung Fassaden-, Trockenbau-, Schlosserarbeiten sowie Arbeiten in der Haustechnik.
In 2016 sind die vorbereitenden Maßnahmen im Gebäude vorgesehen.
In 2017 erfolgt die Umsetzung der Arbeiten zu den Bauelementen, Fassaden und Außentreppen nach Planung und Baugenehmigung.
5.Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme wird die Energieversorgung nicht verändert, da es sich ausschließlich um eine Brandschutzmaßnahme handelt.
6.Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Das Schulgebäude kann im Erdgeschoss barrierefrei erschlossen werden.
7.Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 437.200 € aufgrund der Kostenberechnung vom 15.07.2016.
Die Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll ab September 2016 durchgeführt werden. Die brandschutztechnischen Maßnahmen im Inneren können nur in den Ferienzeiten ausgeführt werden und sind vorwiegend für die Herbstferien 2016 vorgesehen. Die Errichtung der Außentreppe setzt die werkseitige Vorfertigung des Fassadenelements voraus und soll in den Osterferien 2017 umgesetzt werden, um den Schulbetrieb möglichst wenig einzuschränken.
9.Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Zur Finanzierung des Vorhabens werden folgende Finanzraten benötigt:
Gesamtkosten
| 2016
| 2017
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437.200 € | 100.000 € | 337.200 € |
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Bei dem Projekt 4S.210051 Brandschutzmaßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 3.000.000 € veranschlagt. Im Investitionsprogramm 2015 - 2019 sind jährlich 3.000.000 € für Brandschutzmaßnahmen eingeplant.
Aufgrund der Kostenhöhe des Projekts sind die Kosten in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die Haushaltsmittel, die 2016 benötigt werden, außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „ GS Timmerlah, Brandschutzmaßnahmen“ umgesetzt werden. Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Mittel wird dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.
Die für 2017 erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff. haushaltsneutral eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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70,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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133,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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283,8 kB
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