Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02674-01
Grunddaten
- Betreff:
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Zugewachsene Bürgersteige im Bezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Knobloch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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09.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.07.2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Zuständigkeiten für die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen wird in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig geregelt (Straßenreinigungssatzung).
In der Regel ist die Zuständigkeit für die Reinigung der Geh- und Radwege inklusive Wild-krautentfernung bis zur Bordsteinkante auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. In diesen Fällen unterliegt die Reinigung der Fahrbahn der Stadt Braunschweig und wird durch die ALBA durchgeführt. Die Entfernung der Wildkräuter ist nicht Vertragsbe-standteil zwischen der Stadt Braunschweig und ALBA.
In einigen Straßen gilt die Übertragung zur Reinigungspflicht der jeweiligen Anlieger bis zur Mitte der Fahrbahn. Hier erfolgt entsprechend keine weitere Straßenreinigung durch die
ALBA.
Umfang und Häufigkeit der übertragenen Reinigungspflichten sind der Verordnung zur Regelung der Art und des Umfangs der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig zu entnehmen (Straßenreinigungsverordnung).
So gilt aufgrund des in der Anlage der Straßenreinigungsverordnung aufgeführten Straßen-verzeichnisses die Reinigungspflicht der Anlieger für die genannten Straßen jeweils bis zur Bordsteinkante. In der Heidehöhe und der Rautheimer Straße ist der Gehweg einmal wöchentlich, in der Braunschweiger Straße und Dedekindstraße jeweils einmal in zwei Wochen zu reinigen und das Wildkraut zu entfernen.
Die entsprechenden Anlieger sollen von ALBA schriftlich über ihre Pflichten informiert werden.
