Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02770
Grunddaten
- Betreff:
-
130. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig "Stöckheim-Süd"; Stadtgebiet zwischen Leiferdestraße, Leipziger Straße und der 110-kV-Leitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Vorberatung
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25.08.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.08.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 14.10.2014 die Aufstellung der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan „Stöckheim-Süd - ST 83“ aufgestellt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 19.12.2014 frühzeitig von der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 31.01.2015 zur Äußerung aufgefordert.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23. Mai 2016 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Stellungnahme bis zum 24. Juni 2016 aufgefordert.
Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 15.06.2016 in Form einer Bürgerversammlung statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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361,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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245,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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26,2 kB
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