Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-02738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Unter dem Vorbehalt einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig werden den genannten Antragstellern folgende Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 16.446,82 € gewährt.

 

1. Skateboardclub Walhalla e.V. (Ern. der Beleuchtung in der Skatehalle)  bis zu  9.534,35

2. FC Wenden 1920 e.V. (Renovierung Kabinen, Flure u. Duschräume)     bis zu  6.912,47 €


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Verwaltung liegen folgende Zuschussanträge von Sportvereinen mit einem Förderumfang von insgesamt 16.446,82 € vor:

 

Zu lfd. Nr. 1 Skateboardclub Walhalla e.V.

(Priorität I - Instandsetzung auf Grund von Sicherheitsmängeln und zur Gefahrenabwehr)

 

Der Verein beantragt für die Erneuerung der Beleuchtung in der gemieteten Skate- und Bikehalle Why-O-Land, Böcklerstraße 30, 38102 Braunschweig mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 28.588,71 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 9.534,35 €. Durch einen Wasserschaden ist in der Skate- und Bikehalle ein Viertel der Beleuchtung dauerhaft ausgefallen. Nach Miteilung des Vereins hatte der Vermieter dem Verein zunächst zu verstehen gegeben, dass er, obwohl grundsätzlich für die Reparatur zuständig, nicht bereit ist, in Reparaturen an der Halle zu investieren und eine Kündigung des Vereins in Kauf nehmen würde. Alternative geeignete Standorte zur Ausübung des Skate- und Bikesports sind laut Verein aktuell nicht vorhanden, so dass eine eventuelle Kündigung den Fortbestand des Vereins gefährden würde. Nunmehr hat sich der Vermieter bereiterklärt, sich mit maximal einem Drittel an den Gesamtkosten zu beteiligen. Da die fehlende Beleuchtung ein Sicherheitsrisiko für die Sporttreibenden in der Skate- und Bikehalle darstellt, schlägt die Verwaltung vor, einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.534,35 € (33,35 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Der Erhalt einer Zuwendung vom Landessportbund Niedersachsen e.V. ist nach Aussage des Vereins nicht möglich.

 

Zu lfd. Nr. 2 FC Wenden 1920 e.V.

(Priorität II - sonstige Instandsetzung)

 

Der Verein beantragt für die Renovierung der durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage, der Erneuerung der Kalt- und Warmwasserversorgung und dem Austausch der Duschagregate in Mitleidenschaft gezogenen Kabinen, Flure und Duschräume mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 13.824,95 € einen städtischen Zuschuss in Höhe von 6.912,47 €. Die Verwaltung schlägt vor, einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.912,47 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Der Erhalt einer Zuwendung vom Landessportbund Niedersachsen e.V. ist nach Aussage des Vereins nicht möglich.

 

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe für die Gewährung der beantragten Zuwendungen stehen im Teilhaushalt 2016 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
 

 

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