Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02277-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Sachverhalt:


Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2016 die Verwaltung gebeten, mitzuteilen, wie sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Ausrichtung der 20. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2016 des Sportvereins FC Sportfreunde 1920 Rautheim e.V. vom 12. Mai bis zum 17. Mai 2016 zusammensetzen. Nach der Kalkulation des Vereins setzen sich diese wie folgt zusammen:

 

 

Ausgaben gesamt 28.200 €:

10.600,00 €

Verpflegung

  2.000,00 €

Erstellung der Programmhefte/Plakate

  2.000,00 €

Diverses Material

  2.000,00 €

Entsorgung Müll/Reinigung der Dixi-Klos

  2.000,00 €

Unterbringung/Bettwäsche

  4.200,00 €

Pokale, Souvenirs, T-Shirts für Teilnehmer

  1.500,00 €

Turnierausstattung, Fußbälle, Schiedsrichtervergütung

  1.800,00 €

Discjockey, Gema, Auftritte Veranstaltungen, Sicherheitsdienst

     200,00 €

Versicherungen

  1.900,00 €

Diverse Kleinausgaben

 

 

 

Den geplanten Ausgaben stehen folgende geplante Einnahmen in Höhe von 28.200,00 € gegenüber:

 

Einnahmen:

9.250,00 €

Eigenmittel des Vereins und Verkaufserlöse

1.000,00 €

Einnahmen Verpflegung (von den Mannschaften)

4.800,00 €

Anzeigen/Programmheft

1.200,00 €

T-Shirt Verkauf

1.750,00 €

Spenden

   300,00 €

Zuschuss Bezirksrat 213

4.400,00 €

Zuschuss Stadt Braunschweig FB 51

5.500,00 €

Zuschuss Stadt Braunschweig Sportreferat

 

 

 

 

Gemäß Beschluss des Sportausschusses der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung vom
13. Juni 2016 wurde dem Verein mit Bescheid vom 29. Juni 2016 ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 5.500,00 € in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

 

Die abschließende Feststellung der anzuerkennenden Höhe der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben kann erst nach Prüfung des vom Verein vorzulegenden Verwendungsnachweises erfolgen. Gemäß Ziffer 5.1 der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung muss die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des 6. auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, der Stadt nachgewiesen werden.

 

Der Verwendungsnachweis liegt der Verwaltung noch nicht vor.

Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Ergebnis der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung informieren.             


 

 

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