Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-02723

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Sachverhalt

In der verwaltungsseitigen Antwort vom 17.06.2016 auf unsere Anfrage zu erteilten Sondernutzungen durch die Braunschweiger Stadtmarketing GmbH (BSM) sowie die dadurch generierten Einnahmen lautet es:

 

  • "Die Höhe der von der BSM erzielten Einnahmen für die oben genannten Sondernutzungen werden zwischen BSM und den Nutzern privatrechtlich vereinbart und können daher hier nicht genannt werden."

 

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen, um deren Beantwortung wir hiermit bitten:

 

  • Wieso können die Preise trotz Urteil zu 10 LC 217/07 vom 3. Juni 2009 des OVG Niedersachsen nicht genannt werden?

 

  • Nach welchen Kriterien werden die Preise für die unterschiedlichen Antragsteller festgelegt?

        

  • An wen wurden die jeweiligen Genehmigungen jeweils zu welchem Preis erteilt? (Die Antwort zu dieser Frage bitte im nichtöffentlichen Teil.)

 

 

 

 

 

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