Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02501-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsumgehung Wolfenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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25.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.06.2016 (16-02501) wird wie folgt Stellung genommen:
Am 16.03.2016 hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur den Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) vorgestellt. Im Zuge dieses Referentenentwurfes wurde erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, zwischen dem 21.03.2016 und 02.05.2016 konnten Institutionen und Bürger zum Entwurf des BVWP Stellung nehmen. Die Stadt Braunschweig hat fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es zur Ortsumgehung Wolfenbüttel:
„Die Ortsumgehung Wolfenbüttel führt auf Braunschweiger Stadtgebiet über die Anschlussstelle Wolfenbüttel-Nord (A 395) bis zur Leipziger Straße in Stöckheim. Die geplante Trassenführung zwischen A 395 und dem Ortseingang Stöckheim entspricht dabei einer Führung, die vor rd. 10 Jahren bewusst zurückgebaut wurde, um den Durchgangsverkehr aus Stöckheim zu halten. Einen Umbau des Ortseingangs mit dem Ziel der zügigen Trassierung in den Ort lehne ich ab. Der Verkehr der B 79 muss auch zukünftig direkt und vorrangig auf die A 395 geführt werden.
Für die betroffene Wohnbevölkerung ist ein angemessener Schutz vor Emissionen erforderlich. Insbesondere wird eine bislang gering verlärmte Splittersiedlung am Salzdahlumer Weg durch die Meldelinie zerschnitten und verlärmt.“
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Da die Ortsumgehung im Wesentlichen der (vermeintlichen) Entlastung des Wolfenbütteler Stadtgebietes dienen soll, bezieht sich die Stellungnahme der Stadt Braunschweig nicht auf die grundsätzliche Trasse, sondern lediglich auf den Trassenabschnitt auf Braunschweiger Stadtgebiet. Dabei wird die die Stadt Braunschweig betreffende Linienführung kritisch gesehen bzw. abgelehnt (s. o.).
Zu 2. und 3.:
Es fanden im Vorfeld der Erstellung der Braunschweiger Stellungnahme Gespräche mit der Bauverwaltung der Stadt Wolfenbüttel statt. Daher war der Stadt Braunschweig die ablehnende Haltung der Stadt Wolfenbüttel bekannt. Eine schriftliche Stellungnahme wurde nicht angefordert.
