Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00414-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausfahrt Feuerwehrhaus Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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25.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 211 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Es wird beantragt, dass die Verwaltung geeignete Maßnahmen durchführt, damit die Feuerwehr Stöckheim im Alarmfall nicht durch parkende Autos am Bruchweg behindert wird und ein zügiges Ausrücken vom Feuerwehrhaus möglich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Angelegenheit gemeinsam mit der Feuerwehr überprüft.
Um im Alarmfall einen reibungslosen Verkehrsablauf zu ermöglichen, wurde von der Feuerwehr empfohlen, auf der südöstlichen Seite des Bruchweges zwischen Feuerwehrhaus und Rüninger Weg ein Parkverbot einzurichten. Die Verwaltung ist dieser Empfehlung gefolgt und hat für den genannten Abschnitt ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet.
