Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01298-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag Installation Kunstrasen auf der Bezirkssportanlage in Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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25.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz der Sitzung des Stadtbezirksrates 211 vom 23.06.2016:
„Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung, das Ergebnis der Prüfung der Belastung des
Rasen- sowie Tennengroßspielfeldes vorzustellen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der SV Stöckheim verfügt aktuell über vier Herrenmannschaften und sechs Juniorenmannschaften, die für den Spielbetrieb 2016/2017 gemeldet sind.
Die Bezirkssportanlage verfügt über zwei Rasenspielfelder und ein Tennenspielfeld.
Der SV Stöckheim ist zurzeit alleiniger Nutzer der Bezirkssportanlage.
Aus Sicht der Verwaltung sind die vorhandenen Platzkapazitäten für die Abwicklung des Trainings- und Spielbetriebes der Fußballabteilung des SV Stöckheim ausreichend.
Eine zu hohe Auslastung bzw. Nutzungsüberlastung, die die Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunststoffrasenspielfeld unter Umständen rechtfertigen könnte, besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht, zumal zwei von vier für den Spielbetrieb gemeldete
Herrenmannschaften des Vereins mit dem FC Rautheim, dem wiederum ein Kunststoff-rasenspielfeld zur Verfügung steht, eine Spielgemeinschaft eingegangen sind.
Die beiden Spielgemeinschaften haben nach Kenntnisstand der Verwaltung die Möglichkeit, insbesondere für den Trainingsbetrieb das Kunststoffrasenspielfeld auf der städtischen Sportanlage in Rautheim mit zu nutzen, sodass sich damit die Nutzungsintensität der drei Spielfelder auf der Bezirkssportanlage in Stöckheim noch weiter reduziert.
