Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01954-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Brücke Berkenbuschstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
25.08.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates:
Es wird beantragt, vor und hinter der Brücke Berkenbuschstraße (beidseitig) Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h aufzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Vom Gesetzgeber wurde 50 km/h als innerörtliche Höchstgeschwindigkeit festgelegt. Davon darf nicht nach Belieben abgewichen werden, sondern nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In dem besagten Bereich wurden Geschwindigkeitsmessungen in einem Zeitraum von acht Tagen durchgeführt. Diese habe ergeben, dass in Fahrtrichtung Berkenbuschstraße 95 % aller gemessenen Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten und in Fahrtrichtung Rüninger Weg 99 %.
Da in diesem Verkehrsbereich weder ein Unfallhintergrund noch eine Gefahrstelle besteht und der Fahrbahnzustand tadellos ist, liegt für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h kein Grund vor.
