Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02512-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorfahrt von rechts am Alten Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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25.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates:
Es wird beantragt, dass die Verwaltung geeignete Maßnahmen ergreift, um die Vorfahrt von rechts am Alten Weg deutlicher kenntlich zu machen.
Erweiterung:
Vor der Ergreifung von Maßnahmen wird um einen Ortstermin gebeten. Dieser soll mit dem Ortstermin am Rüninger Weg zusammengelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Vorbereitung des Ortstermins am Rüninger Weg hat die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei die Angelegenheit geprüft.
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat an Kreuzungen und Einmündungen Vorfahrt, wer von rechts kommt. An der Einmündung des Dorfplatzes in die Straße Alter Weg gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“. Die Vorfahrtfrage ist somit eindeutig. An dieser Einmündung ist zusätzlich das Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) aufgestellt.
Die Möglichkeiten, die die StVO bietet, sind somit ausgeschöpft. Nach Auskunft der Polizei war in den letzten drei Jahren kein Verkehrsunfall in diesem Verkehrsbereich zu verzeichnen. Auch unter diesem Gesichtspunkt sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich.
