Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-02842

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Rituelle Waschhaus wurde am 10. Februar 2015 in Betrieb genommen. Im Anschluss kam es im Jahr 2015 zu vier rituellen Waschungen, wodurch sich eine durchschnittliche monatliche Nutzung des Rituellen Waschhauses von rd. 0,4 rituellen Waschungen ergibt.

 

Mit der Siebzehnten Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Braunschweig (Friedhofsgebührensatzung) hat der Rat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2015 (DS 15-01228) eine neue Gebühr für das Rituelle Waschhaus in Höhe von 70,00 Euro pro Nutzung beschlossen. Daraufhin stieg im Jahr 2016 die Fallzahl der rituellen Waschungen.

 

In diesem Jahr wurden bisher 26 rituelle Waschungen (Stand 31. Juli 2016), d. h. durchschnittlich rd. 3,7 rituelle Waschungen pro Monat, durchgeführt.

 

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Anlagen

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