Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02813
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Mietverhältnisses im Gebäude Langer Hof 8, 2. - 6. OG, Mietvertrag vom 19.07./16.08.1988
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.09.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Mietverhältnis über die Büroflächen im 2. – 6. OG des Gebäudes Langer Hof 8 in unmittelbarer Nähe zum Rathaus wurde auf 30 Jahre abgeschlossen und läuft noch bis zum 14.07.2019. Vermieter ist die Grundstücksgemeinschaft Geiss GbR.
Dort sind diverse städtische Dienststellen untergebracht, unter anderem der Fachbereich Bauordnung und Brandschutz – Referat Bauordnung.
Der Vermieter ist bestrebt, das Mietverhältnis Langer Hof 8, 2. – 6. OG vorzeitig zu verlängern und in einigen Konditionen anzupassen. Er investiert seit Jahren erheblich in das Gebäude, um es baulich zu ertüchtigen und es brandschutztechnisch den aktuellen baurechtlichen Erfordernissen anzupassen. Die veränderten Konditionen sind marktüblich.
Alternative Unterbringungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rathaus für die im Langen Hof 8 untergebrachten Dienststellen nach Auslaufen des derzeitigen Mietvertrages in etwa 3 Jahren sind nicht vorhanden.
Der Abschluss eines Nachtragsvertrages zum Mietvertrag zu den angepassten Konditionen würde eine längerfristige Standortsicherung für die im Langen Hof 8 untergebrachten städtischen Dienststellen bedeuten.
Aufgrund des Wertes der Entscheidung ist die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 NKomVG gegeben.
