Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02696-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsüberwachung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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16.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.07.2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Die Verwaltung hat sich einen Überblick über technische Messgeräte und deren Einsatzmöglichkeiten für eine mobile und stationäre Verkehrsüberwachung verschafft. Außerdem wurden hierfür jeweils die voraussichtlich zu erwartenden Anschaffungs- und Betriebskosten ermittelt.
Nach den Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs sind die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen auf der Grundlage der örtlichen Unfalluntersuchung zwischen den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei abzustimmen.
Vor diesem Hintergrund sind insbesondere zu möglichen Standorten stationärer Überwachungsanlagen Gespräche mit der Polizei geführt worden. Die Polizei hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es derzeit im Braunschweiger Stadtgebiet keine Unfallhäufungsstellen aufgrund der Ursachen "überhöhte Geschwindigkeit" oder "Rotlichtverstoß" gibt. Dennoch hält die Polizei eine Ergänzung ihrer Verkehrsüberwachung durch städtische Messungen grundsätzlich für sinnvoll. Konkrete Standorte sind noch nicht abgestimmt.
Aktuell werden an einigen Ein- und Ausfallstraßen mit hoher Verkehrsfrequenz beispielhaft verdeckte Geschwindigkeitsmessungen über alle Fahrstreifen durchgeführt. Die dadurch gewonnenen Daten sollen - neben den Erkenntnissen der Polizei aus der örtlichen Unfallauswertung - als Grundlage für die spätere Standortwahl der Messgeräte herangezogen werden.
Auf Grundlage dieser Daten wird die pro Messstelle zu erwartende Anzahl der Verkehrsverstöße überschlägig ermittelt. Hiervon werden die Einnahmeerwartung und der Personalbedarf für die Verfolgung der Verkehrsverstöße, die pro Messstelle zu erwarten sind, näherungsweise abgeleitet.
Zu 2.: Im Herbst 2016 wird dem Rat ein Konzept vorgelegt, in dem ein konkreter Vorschlag zur Beschaffung mobiler und stationärer Messtechnik für Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungen unterbreitet wird. Darin werden auch die Anschaffungs- und Betriebskosten sowie der Personalbedarf einschließlich der Personalkosten für den laufenden Mess- und Bürobetrieb und die zu erwartenden Einnahmen dargestellt.
Der Beschluss des Rates über dieses Konzept bildet die Grundlage für die Finanz- und Personalplanung.
Aufbauend auf dem beschlossenen Konzept werden die Abstimmungen mit der Polizei zu Standorten für den Einsatz stationärer und mobiler Messtechnik konkretisiert. Über die Standorte von Überwachungskameras zur Kontrolle der Geschwindigkeit und zur Rotlichtkontrolle wird dem Rat ein Beschlussvorschlag vorgelegt.
Nach Berücksichtigung im Haushaltsplan 2017 und nach Rechtskraft des Haushalts 2017 sind die Vergabeverfahren für die Beschaffungen und die Installation der Messtechik sowie die Stellenbesetzungsverfahren und die Schulungen der neuen Mitarbeiter vorgesehen.
Zu 3.: Der Messbetrieb wird somit voraussichtlich im Herbst 2017 beginnen können.
