Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-02571-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherungsmaßnahmen bei Starkregenereignissen und Hochwasserschutz in unserem Bezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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29.08.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 323 vom 04.07.2016 (16-02571) wird wie folgt Stellung genommen:
In Folge des Klimawandels werden die Niederschläge im Sommer tendenziell zurückgehen, im Winter eher zunehmen. Zusätzlich ist im Winter mit vermehrtem Starkregen zu rechnen. Durch die milderen Winter wird der Anteil des Schnees am Gesamtniederschlag abnehmen. Das heißt, dass Niederschlag seltener in Form von Schnee gespeichert wird, sondern zunehmend zu unmittelbarem Abfluss führt. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von Hochwasser. Besonders gefährdet sind städtische Ballungszentren, da versiegelte Flächen das Versickern von Wasser in den Untergrund verhindern. Schon jetzt führt kurzer, aber intensiver Starkregen häufig zu Problemen bei der Entwässerung im urbanen Raum. (Umweltbundesamt: http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/klimafolgen-deutschland/klimafolgen-handlungsfeld-wasser-hochwasser).
Vor diesem Hintergrund kommt dem Hochwasserschutz und der Vorsorge gegen Starkregenereignisse in Zukunft eine stärkere Bedeutung zu als bisher. Die Stadt Braunschweig erarbeitet zurzeit ein Hochwasserschutzkonzept, das neben dem Hochwasserrisiko an den größeren Gewässern (Oker, Schunter, Wabe/Mittelriede) auch auf die Gefährdungslage infolge kleinräumiger Starkregen-/Sturzflutereignisse eingehen wird.
Dieses vorausgeschickt nimmt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Folgende Maßnahmen sollen die Auswirkungen von Starkregenereignissen im Stadtbezirk verhindern bzw. verringern:
- Die Kanalisation im Gebiet ist größtenteils ausreichend bemessen, allerdings sind einige Kanalabschnitte in Wenden teilweise hydraulisch überlastet und die Vorflut einiger Kanäle sind Sickerschächte (z.B. im Blumenweg). Bei den Sickerschächten ist die Leistungsfähigkeit teilweise unklar. Die Sickerschächte werden daher bei Starkregenfällen abgepumpt.
- Vorfluter und Gräben, die Oberflächenwasser ableiten, werden jährlich mindestens einmal halbseitig gemäht.
- Das Überschwemmungsgebiet der Schunter wurde mit Verordnung vom 17.09.2009 neu festgesetzt. Den Betroffenen wird dadurch die Hochwassergefahr bewusst gemacht, damit sie für sich verantwortungsvoll damit umgehen können.
- Flächen zur Ablagerung von Treibgut werden nicht bereitgestellt. Treibgut wird nach dem Hochwasser gesammelt, abgefahren und entsorgt.
- Das Entfernen von Auflandungen im Gewässerbett der Schunter obliegt dem Unter-haltungspflichtigen, hier dem Unterhaltungsverband Schunter. Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses; d.h. die Unterhaltung muss den ungehinderten und gefahrlosen Abfluss des Wassers, das dem Gewässer nach den natürlichen Bodenverhältnissen gewöhnlich zufließt, gewährleisten. Im Rahmen regelmäßiger Gewässerschauen wurde durch den Unterhaltungsverband und die Untere Wasserbehörde einvernehmlich festgestellt, dass die bekannten Anlandungen den ordnungsgemäßen Wasserabfluss nicht beeinträchtigen. Im Hochwasserfall sind derartige Anlandungen nicht abflussrelevant.
- Die Prüfung von Brücken und Pfeilern obliegt dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Abt. Brückenbau, und wird von dort regelmäßig durchgeführt.
- Der Schunterdüker unter dem Mittellandkanal wird durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Braunschweig regelmäßig unterhalten.
- Für die Warnung vor Hochwasser ist die Stadtentwässerung SE|BS zuständig, für Hilfe bei Überschwemmungen die Feuerwehr.
- Ein Warnsystem für Starkniederschläge in Stadtteilen gibt es derzeit nicht. Langfristig beabsichtigt die SE|BS in Zusammenarbeit mit dem NLWKN, der TU Braunschweig, einem Ing.-Büro und der Stadt Braunschweig ein solches System zu installieren.
Informationen können bei Starkregenereignissen bei der Feuerwehr und der SE|BS abgerufen werden.
