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Mitteilung - 16-02892

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Kostenloses WLAN in der Braunschweiger Innenstadt

 

Wie zuletzt in der Mitteilung 16-02239 zum Wirtschaftsausschuss am 27.05.2016 berichtet, bieten die Projektpartner BS|Energy und htp in Kooperation mit der Stadt Braunschweig seit dem 29. April 2016 kostenfreies WLAN am Kohlmarkt und auf dem Schlossplatz an.

 

Die Unternehmen BS|Energy und htp finanzieren das Projekt derzeit ausschließlich selbst. Es ist eine Pilot- und Erprobungsphase von rund zwei Jahren vorgesehen. Diese Zeit wird benötigt, um eine annähernd realistische Kosten-Nutzen-Analyse über einen längeren Zeitraum zu erstellen. Nur so können zuverlässige Nutzungsstatistiken bei unterschiedlichen Voraussetzungen wie Witterung, besonderen Veranstaltungen und der dadurch bedingten unterschiedlichen Frequentierung der Plätze und gastronomischen Freisitzflächen gewonnen werden. Zeitgleich werden durch die Projektpartner Gespräche mit weiteren potentiellen Partnern, wie z.B. den Mitgliedern des Arbeitsausschuss Innenstadt oder der Stadtbad GmbH, geführt. Erst danach können verlässlichere Aussagen zur Ausweitung des Projektes auf weitere Innenstadtplätze oder Stadtteile gemacht werden.

 

Die BS|Energy hat uns folgende Kennzahlen zur Nutzung seit Start des Projektes zur Verfügung gestellt. Mit „Sitzung“ wird die Verbindung eines Benutzers zum Server vom Login bis zum Logout bezeichnet:

 

-Etwa 10.000 Sitzungen im Monat.

 

-Die höchste Sitzungszahl liegt bei 588 Sitzungen an einem Kalendertag.

 

-40.000 angemeldete Endgeräte konnten seit dem 29.04.2016 verzeichnet werden.

 

Bisher konnte ein sehr stabiler Betrieb festgestellt werden. Anfängliche Probleme auf dem Kohlmarkt waren auf die Ausrichtung der Antenne zurückzuführen. Diese ist in den privaten Räumlichkeiten der htp installiert und muss durch die dort stehenden Bäume strahlen. Hier ist ein zusätzlicher Repeater auf dem Kohlmarkt wünschenswert. Nach einem geeigneten Standort wird gesucht.

 

Die BS|Energy und htp prüfen bereits jetzt eine Ausweitung des Angebotes auf einen weiteren Innenstadtplatz. Die Machbarkeit ist von verschiedenen Kriterien, insbesondere der Standortfindung für die Antennen und Acces Points unter Beachtung verschiedener Eigentümerstrukturen der Gebäude und des Denkmalschutzes, abhängig.


 

Regionales WLAN

 

In der Mitteilung 16-02239 wurde berichtet, dass die Stadt Braunschweig gemeinsam mit den Städten Wolfsburg und Salzgitter zur Prüfung der Machbarkeit die Durchführung von Expertenworkshops plant. Hierbei sollten zunächst separate Workshops in den Städten durchgeführt werden. Anhand der Erkenntnisse sollten in einem weiteren Workshop mit allen Beteiligten die Ergebnisse der Einzelworkshops zusammengeführt und eine Empfehlung zu einer möglichen technischen und organisatorischen Zusammenarbeit ausgesprochen werden.

 

Zwischenzeitlich haben die durch Herrn Matthias Ehrlich, ehcon, geleiteten Workshops in den drei beteiligten Städten stattgefunden. In Braunschweig wurden externe Partner sowie ein Vertreter der Freifunkinitiative einbezogen. Der gemeinsame, abschließende Workshop aller Projektpartner soll innerhalb der nächsten Wochen terminiert werden.

 

 

Störerhaftung

 

Im Zusammenhang mit öffentlichen und kostenfreien WLAN-Angeboten wurden auch Gespräche mit der örtlichen Freifunkinitiative, die vom Stratum0 e.V. getragen wird, geführt. Eine direkte Unterstützung der Initiative konnte in der Vergangenheit wegen der unklaren Gesetzeslage zur Störerhaftung nicht angeboten werden.

 

Am 21. Juli 2016 wurde die schon länger diskutierte Änderung zu § 8 des Telemediengesetzes (TMG), in dem Regelungen zur Störerhaftung getroffen sind, beschlossen. Hierdurch verbessert sich die Lage der Betreiber öffentlicher WLANs zwar, sie ist aber noch immer nicht vollständig rechtssicher.

 

Das Rechtsreferat hat die Neufassung des Telemediengesetzes geprüft und kommt zu folgender Einschätzung: Zwar hat der Gesetzgeber, wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, die Störerhaftung durch die Gesetzesänderung ausschließen wollen. Dieser Wille lässt sich dem Gesetzestext jedoch nicht entnehmen. Darüber hinaus wird in § 8 Abs. 3 TMG n.F. nunmehr zwar klargestellt, dass sich alle Betreiber von WLANs auf das Haftungsprivileg nach § 8 Abs. 1 TMG berufen können. Der Rechtsprechung des BGH lässt sich jedoch nicht eindeutig entnehmen, ob das Haftungsprivileg auch für Unterlassungsansprüche gilt, und falls ja, unter welchen Voraussetzungen. Wie sich aus der Pressemitteilung des Nds. Justizministeriums vom 14. Juni 2016 ergibt, hat auch der Rechtsausschuss des Bundesrates Bedenken, ob die gesetzliche Regelung bereits ausreicht.

 

Unabhängig von den theoretisch bestehenden Restrisiken ist der Wille zur Aufgabe der Störerhaftung durch den Gesetzgeber erkennbar. Aus diesem Grund sieht die Stadtverwaltung derzeit keine Gründe mehr, die gegen eine Kooperation mit der hiesigen Freifunkinitiative sprechen. Da eine Zusammenarbeit mit der hiesigen Kaufmannschaft für beide Partner interessant sein kann, wurde durch den Wirtschaftsdezernenten angeregt, dass die Freifunk-Initiative sich auf der nächsten Vorstandssitzung des Arbeitsausschusses Innenstadt vorstellt und Möglichkeiten einer Zusammenarbeitet ausgelotet werden. Die nächste Sitzung wird voraussichtlich Anfang Oktober stattfinden.

 

Die Stadt Braunschweig wird die Gespräche mit den Vereinsvertretern fortsetzen und weitere Möglichkeiten zur Unterstützung prüfen.

 

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