Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02888
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für eine Kreditaufnahme der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.09.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Darlehen dient der Finanzierung von folgenden im Wirtschaftsplan 2016 veranschlagten Maßnahmen:
Lfd. Nr. | Maßnahme | Finanzierungs- bedarf |
1 | Steuerung der Kettenzüge in der Volkswagen Halle | 369.000 € |
2 | Formatumrüstung der Videotechnik in der Stadthalle | 185.000 € |
3 | Diverse Ersatzbeschaffungen | 80.000 € |
4 | Erweiterung der Südkurve (Stadion) | 68.000 € |
5 | Hard- und Software | 50.000 € |
6 | Verlegung des Rasendepots in der Nordkurve (Stadion) | 42.000 € |
7 | Austausch und Erweiterung der Videoüberwachung in der Volkswagen Halle | 26.000 € |
8 | Garage Volkswagenhalle (Lagerfläche) | 15.000 € |
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| 835.000 € |
Die konkreten Darlehenskonditionen können derzeit noch nicht genannt werden, da die Kreditaufnahme erst zum 30. September 2016 geplant ist. Der Beschluss wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt erbeten, um die Bürgschaftsurkunde zeitnah in rechtsverbindlicher Form vorlegen zu können. Die Zinsbindung soll für die gesamte Laufzeit des Kredits von 10 Jahren vereinbart werden.
Sobald die Darlehenskonditionen bekannt sind, wird der Rat über die konkreten Bürgschaftsbedindungen informiert.
Die Darlehensgewährung steht unter dem Vorbehalt der Übernahme einer 100 %igen Ausfallbürgschaft durch die Stadt Braunschweig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bürgschaft neben dem Darlehensbetrag auch die Zinsen und etwaige weitere Kosten beinhaltet. Im Fall der Inanspruchnahme könnte die
Eventualverpflichtung den Betrag von 835.000 € übersteigen.
Anmerkung:
Die EU-rechtlichen Regelungen hinsichtlich Beihilfen (insbesondere die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sind für den vorliegenden Fall unbeachtlich, da der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
10. Juli 2012 (DS 15354/12) die Betrauung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH ab dem 1. August 2012 beschlossen hat. Im Rahmen der Betrauung sind Bürgschaftsübernahmen ohne Verletzung des Europarechts möglich.
